Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
Zur Entlastung der Gesundheitsämter und zur Unterstützung der bestehenden Prozesse der Quarantäneüberwachung hat die Bundesregierung die digitale Einreiseanmeldung entwickelt, welche die bisherige papierbasierte Erfassung und Verarbeitung ersetzt. Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen ab sofort die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de erhalten Sie ein PDF als Bestätigung. Folgende Personengruppen müssen keine Einreiseanmeldung durchführen:
- Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten,
- Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,
- Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,
- Personen, die beruflich bedingt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, um grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug zu transportieren.
Informationsblatt des Bundesministeriums für Gesundheit
Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung (DEA)
Ersatzmitteilung
(Dieses Formular ist ausschließlich von Personen auszufüllen, denen es nicht möglich war, die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de zu nutzen.)