Im Landkreis sind in diesem Jahr nach dem im Februar aufgefundenen, an Geflügelpest erkrankten Wildvogel, keine weiteren Fälle bekannt geworden. Deshalb ist die Geflügelhaltung wieder ohne Einschränkungen möglich.
Beachten Sie jedoch, dass auch Kleinstgefügelhaltungen beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes angezeigt werden müssen.
Weiterhin achten Sie bitte darauf, dass Sie bei Zukauf von Geflügel auf Tiermärkten beim Händler Ihre Registriernummer hinterlassen, um bei Ausbruch einer Seuche die Rückverfolgbarkeit zu gewährleiten.
Dr. S. Schulze
Fachdienst Veteninär und Lebensmittelüberwachung