Änderung der Organisation der amtlichen Kontrollen im Zusammenhang mit der Erzeugung von frischem Fleisch

Termin der Umsetzung
Ab dem 01.01.2023 werden die im Unstrut-Hainich-Kreis stattfindenden Lebendtieruntersuchungen, amtlichen Fleisch- und notwendigen Trichinenuntersuchung bei Hausschlachtungen und in den gewerblichen Schlachtstätten von einem größeren Personenkreis durchgeführt.

Hierdurch wird eine weiterhin flexible Gestaltung und zukünftige Sicherstellung dieser amtlichen Tätigkeiten gewährleistet.


Dieser amtlich befähigte Kreis der Untersucher setzt sich aus am Landratsamt angestellten amtlichen Fachassistenten, den angestellten amtlichen Tierärzten, sowie Fachassistenten und Tierärzten als amtlich Beliehene Untersucher sowie bei zusätzlichem Bedarf aus den Amtstierärzten des Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zusammen. Somit ist auch im Jahr 2023 und in den Folgejahren die amtliche Lebendtier-, Fleisch- und Trichinenuntersuchung im Kreis abgesichert.

exurl symbolEine Auflistung der befähigten Personen finden sie hier.


Sie können ihre Hausschlachtungen telefonisch direkt bei den in der Liste aufgeführten Personen oder über das Veterinäramt bitte mindestens 48 h im Voraus anmelden.

Eine Auflistung der befähigten Personen finden sie auf unseren Seiten.

Sie können ihre Hausschlachtungen bei diese telefonisch direkt bei den amtlichen Beschauern oder über das Veterinäramt bitte mindestens 48 h im Voraus anmelden.

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