Regeln für Geflügelausstellungen
Geflügelausstellungen oder Geflügelveranstaltungen dürfen nur unter folgenden Bedingungen durchgeführt werden:
- am Einlass werden alle teilnehmenden Tiere durch eine/n Amtstierärztin/Amtstierarzt oder beauftragte/n Tierärztin/Tierarzt klinisch untersucht oder
- das Geflügel des Teilnehmers wurden längstens 7 Tage vor dem Einsetzen von einem praktizierenden Tierarzt klinisch untersucht und dieser stellt eine Gesundheitsbescheinigung aus, welche am Einlass dem Veranstalter vorzulegen ist, der Veranstalter hat die Bescheinigungen aufzubewahren
- bei Abgabe von Tieren während oder nach der Veranstaltung sind die Abgebenden verpflichtet, die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Registriernummer) des Käufers zu dokumentieren
In Abhängigkeit einer sich verschärfenden Geflügelpest-Situation kann es jederzeit zu Änderungen der Bedingungen oder zum Verbot von Veranstaltungen kommen.
Wir wünschen Ihnen, trotz der notwendigen Maßnahmen, eine schöne Ausstellungszeit.
Im Auftrag
Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des unstrut-Hainich-Kreises