Wichtige Mitteilung des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung an die Rassegeflügelvereine

Regeln für Geflügelausstellungen

Geflügelausstellungen oder Geflügelveranstaltungen dürfen nur unter folgenden Bedingungen durchgeführt werden:

  1. am Einlass werden alle teilnehmenden Tiere durch eine/n Amtstierärztin/Amtstierarzt oder beauftragte/n Tierärztin/Tierarzt klinisch untersucht oder
  2. das Geflügel des Teilnehmers wurden längstens 7 Tage vor dem Einsetzen von einem praktizierenden Tierarzt klinisch untersucht und dieser stellt eine Gesundheitsbescheinigung aus, welche am Einlass dem Veranstalter vorzulegen ist, der Veranstalter hat die Bescheinigungen aufzubewahren
  3. bei Abgabe von Tieren während oder nach der Veranstaltung sind die Abgebenden verpflichtet, die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Registriernummer) des Käufers zu dokumentieren

In Abhängigkeit einer sich verschärfenden Geflügelpest-Situation kann es jederzeit zu Änderungen der Bedingungen oder zum Verbot von Veranstaltungen kommen.

Wir wünschen Ihnen, trotz der notwendigen Maßnahmen, eine schöne Ausstellungszeit.

Im Auftrag

Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des unstrut-Hainich-Kreises

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