Untere Bauaufsichtsbehörde

Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde

Die untere Bauaufsichtsbehörde erfüllt Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungsbereich. Die Bauaufsichtsbehörde hat bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, soweit nicht andere, sachnähere Behörden zuständig sind. Sie hat in Wahrnehmung dieser Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Im Rahmen der Erfüllung der vom Staat übertragenen Aufgaben hat die Bauaufsichtsbehörde darüber zu wachen, dass der Thüringer Bauordnung (ThürBO) unterliegende Anlagen zu jedem Zeitpunkt ihrer Errichtung und ihres Bestehens den öffentlich-rechtlichen Vorschriften bzw. auf deren Grundlage erlassenen Anordnungen entsprechen. Diese Überwachungspflicht beschränkt sich nicht nur auf baurechtliche Regelungen, sondern betrifft grundsätzlich alle Regelungen, die für die jeweilige bauliche Anlage gelten.

Bei der Erfüllung dieser grundsätzlichen Zielstellungen sind nachfolgende wesentliche Aufgaben im Einzelnen durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu erfüllen:

  • Prüfung und Genehmigung eingereichter Bauanträge, Bauvoranfragen, Teilunganträge, Wohnungseigentumsbescheinigungen sowie die Bearbeitung aller Anzeigen zum Abbruch und von Vorhaben, die der Genehmigungsfreistellung unterliegen
  • Bauüberwachung, insbesondere Abnahme genehmigungspflichtiger baulicher Anlagen und regelmäßige Durchführung von Baukontrollen sowie Festlegung notwendiger Maßnahmen bei Verstößen gegen baurechtliche Vorschriften, Festlegungen und Hinweise im Rahmen der Nutzungsaufnahme und Mitwirkung bei Regelüberwachungen und vor Inbetriebnahme bei imissionsschutz-, berg-, wasserrechtlichen und sonstigen Vorhaben, Mitwirkung bei Brandverhütungsschauen
  • wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten (Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.) nach gültigem Landesrecht
  • Mitwirkung bei der Durchführung von ordnungsbehördlichen Maßnahmen (z. B. Instandsetzungs- und Beseitigungsverfügungen, Nutzungsuntersagungen, Baueinstellungsverfügungen, Verfolgung von Baurechtswidrigkeiten zur Gefahrenabwehr, Durchsetzung ordnungsbehördlicher Verfügung durch Festsetzung und Vollstreckung von Zwangsgeldern, Durchführung von Ersatzvornahmen und Versiegelungen, Einleitung und Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstößen gegen öffentliches Baurecht, Bearbeitung von Mängelmeldungen zur Gefahrenabwehr bauordnungsrechtlicher und anderer behördlicher Belange
  • Bearbeitung von Widersprüchen, Verwaltungsklagen und Dienstaufsichtsbeschwerden, Amtshilfe in bautechnischen Angelegenheiten
  • Erarbeitung von fachtechnischen Stellungnahmen in Bauleitplanverfahren, Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Berggesetz, Abfallgesetz, Wassergesetz und sonstigen Verfahren
  • Eintragung von Baulasten und Führung des Baulastenverzeichnisses
  • Beratung von Bauherrn, Bauvorlageberechtigten und sonstigen Behörden zu allen baurechtlichen Fragen sowie zu Fragen des Baunebenrechts
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