Angepasste Absonderungsregeln ab 01.05.2022
Zum 01.05.2022 sind mit der neuen Infektionsschutzverordnung erneut angepasste Regelungen in Kraft getreten.
Wenn Sie per PCR, vergleichbarem PoC-NAT-Test oder einem Antigen-Test positiv auf das neuartige Coronavirus getestet wurden, besteht für Sie eine Absonderungspflicht von längstens 10 Tagen (ausgehend vom Auftreten der Symptome bzw. ab dem Tag der Positivtestung bei Symptomfreiheit).