Angepasste Absonderungsregeln ab 01.05.2022
Zum 01.05.2022 sind mit der neuen Infektionsschutzverordnung erneut angepasste Regelungen in Kraft getreten.
Wenn Sie per PCR, vergleichbarem PoC-NAT-Test oder einem Antigen-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, besteht für Sie eine Absonderungspflicht von längstens 10 Tagen (ausgehend vom Tag nach der Positivtestung).