Verteilung von OP-Masken im Unstrut-Hainich-Kreis

Aus aktuellem Anlass verweist die Kreisverwaltung auf unten stehendes Informationsschreiben, das an alle BürgermeisterInnen des Unstrut-Hainich-Kreises versendet wurde. Im Tenor geht daraus hervor, dass die an diesem Wochenende ausgeteilten Modelle der Masken bereits seit 9 Monaten in Anwendung sind und aus Mitteln des 1. Corona-Sonderfonds finanziert wurden.


Führsorglich stellen wir klar, dass entgegen, vor allem im sozialen Netz, verbreiteter Aussagen, diese Masken aufgrund ihrer Beschaffenheit vollumfänglich den ab Dienstag, dem 26.01.2021, geltenden Bestimmungen (geplant) entsprechen und diesbezüglich abgeprüft sind. Anderslautende Behauptungen könnten zum Beispiel neben einfacher Unkenntnis von fiskalischen oder ideologischen Eigeninteressen motiviert sein.


Unabhängig davon, handelt es sich auch bei dieser zweiten Maskenaktion im Landkreis um ein Angebot und keine Zwangsmaßnahme der Kreisverwaltung und der vielen Ehrenamtlichen, ohne deren Unterstützung diese breite Versorgung der Menschen nicht möglich wäre. Ziel aller handelnden AkteurInnen ist einzig und allein, möglichst viele Menschen in unserem Landkreis vor Infektionen zu schützen.


SCHREIBEN AN DIE BÜRGERMEISTER UND BÜRGERMEISTERINNEN DES UNSTRUT-HAINICH-KREISES

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund mehrfacher Nachfragen und Interpretationen im Zusammenhang mit der Verteilung der OP-Masken macht es sich notwendig, folgende Klarstellung zu übermitteln:


Die Ihnen zur Verfügung gestellten Mund-Nasen-Schutzmasken aus dem Bestand des Unstrut-Hainich-Kreises sind aus den Beschaffungen im Jahr 2020.
Sie fanden in der gesamten bisherigen Pandemiezeit eine laufende Anwendung. Diese Masken wurden durch uns von unterschiedlichen Lieferanten und Herstellern erworben. Daher sind die Verpackungen dieser Masken zum Teil in deutscher, englischer oder chinesischer Beschriftung.


Unabhängig der Aufschrift oder Übersetzung oder auch fehlender Kennzeichnung sind diese Masken 3-lagig und entsprechen in ihrer Wirkung der „medical“ Version. Sie erfüllen damit die vom Verordnungsgeber auferlegten Bedingungen des Tragens einer OP-Maske und sind Basis auch bei möglichen Kontrollen. Wir bitten Sie, bei Nachfragen dies zu beachten.

Persönliche Anmerkung:
Unabhängig davon bedauere ich, dass diese, zum zweiten Mal durchgeführte Großaktion, an der ein oder anderen Stelle in Misskredit gebracht wird. Die Masken dienen dem Schutz unserer Bevölkerung und sollen eine eindeutige Unterstützung sein.

 

Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Harald Zanker
Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises

Foto: Landrat Harald Zanker