Die bisher gültige Allgemeinverfügung des Unstrut-Hainich-Kreises lief gestern, am 19.02.2021, aus.
Nach ganztägiger Sitzung mit laufender Analyse der aktuellsten Zahlen und Statistiken, musste um ca. 15:30 Uhr durch Erlass des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien (TMASGFF) die Situation komplett neu bewertet werden.
Ab Sonntag, dem 21.02.2021, tritt die neue Allgemeinverfügung des Unstrut-Hainich-Kreises in Kraft, die im Tenor Folgendes beinhalten wird:
- Alle Schulen und Kindertageseinrichtungen des Landkreises bleiben in Phase „Rot“ mit Notbetreuung. Bestattungen und Eheschließungen dürfen mit einer maximalen Personenzahl von 15 stattfinden. Es besteht weiterhin Maskenpflicht auf Märkten und Spezialmärkten.
- Spiel- und Bolzplätze sind freigegeben. Dort ist das Tragen einer Maske für Begleit- bzw. Aufsichtspersonen Pflicht.
- Im Hinblick auf Besuchsregelungen im Krankenhaus gibt es die Empfehlung, in enger Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt und abhängig von differenzierten Infektions- und Mutationsgeschehen, auf Sicht zu entscheiden.
- Bezogen auf Alten- und Pflegeinrichtungen gelten weiterhin die bisher gültigen Regelungen der Rechtsverordnung hinsichtlich Besucher, Masken- und Testpflicht.
Grundlage dieser Regelungen sind neben dem o.a. Erlass und der Infektionsschutzgrundverordnung des Freistaates Thüringen auch der Anstieg der schweren Krankheitsverläufe in den letzten Tagen und die Tatsache, dass der Anstieg der mit und an Corona-Verstorbenen von 163 auf 186 Todesfällen den Unstrut-Hainich-Kreis an zweiter Stelle in Thüringen setzt.