Landkreis erweitert die bisherigen Lockerungen der Corona-Regeln auf den organisierten Sportbetrieb
Bereits in der vergangenen Woche hatte der Unstrut-Hainich-Kreis in seiner Funktion als untere Gesundheitsbehörde eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Der Landkreis setzte damit eine Muster-Allgemeinverfügung um, die das Thüringer Gesundheitsministerium für alle Kommunen der Warnstufe 2 vorgegeben hatte. Inhalte waren Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen, Personenobergrenzen und Zugangsbeschränkungen.
Mit der neuen Allgemeinverfügung, die ab dem 14. Februar 2022 wirksam wird, setzt der Landkreis eine Änderung der Muster-Allgemeinverfügung des Landes in geltendes regionales Recht um: Danach bleiben die Inhalte der bisherigen Verfügung unverändert bestehen. Sie werden lediglich ergänzt um den Bereich des organisierten Sportbetriebes: Auch bei Angeboten des organisierten Sportbetriebes, die außerhalb geschlossener Räume stattfinden, soll nunmehr die 3G-Regel gelten. Findet der organisierte Sportbetrieb im Innenraum statt, gilt künftig die 2G-Regel.