Luftverunreinigungen (z. B. Rauch, Ruß, Staub, Gase, Dämpfe, Geruchsstoffe) entstehen vorwiegend bei Tätigkeiten in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr, aber auch in privaten Haushalten. Sie werden primär in die unterste Schicht der Atmosphäre eingetragen. Von dort können sie auch in höhere Schichten der Atmosphäre und damit an weiter entfernte Orte gelangen. Luftverunreinigungen lassen sich in gasförmige Substanzen, Aerosole, Partikeln und deren Kombinationen einteilen.
Zuständigkeiten:
- Anlagen (industriell, gewerblich, privat):
Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte - Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 400 (Umweltüberwachung) - Straßenverkehr:
- Autobahnen: Autobahndirektion,
- Bundesstraßen: Straßenbauamt,
- sonstige Straßen: Landratsämter bzw. Kommunen
- Schienenverkehr:
- Anlagen der Deutschen Bahn AG:
Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, Tel. +49 30 297-56501,
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - andere Schienenwege: regionale Verkehrsbetriebe
- Anlagen der Deutschen Bahn AG:
- Luftverkehr:
- zivil: Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 520 (Straßen- und Luftverkehr)
- Landwirtschaft:
Landwirtschaftsamt Leinefelde