Als Lärm werden Geräusche bezeichnet, die durch ihre Lautstärke und Struktur für den Menschen und die Umwelt gesundheitsschädigend oder störend bzw. belastend wirken können. Dabei hängt es von der Verfassung, den Vorlieben und der Stimmung eines Menschen ab, ob Geräusche als Lärm wahrgenommen werden. Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes. Unter Lärmschutz werden alle Maßnahmen verstanden, die eine Minderung der vorhandenen Lärmimmissionen zur Folge haben. Diese können sowohl technischer (aktiv an der Schallquelle, passiv am Immissionsort) als auch organisatorischer Art sein.
Zuständigkeiten:
- Industrie-, Gewerbe- und Baulärm:
Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte - Lärm von Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 400 (Umweltüberwachung) - Straßenverkehrslärm:
- Autobahnen: Autobahndirektion
- Bundesstraßen: Straßenbauamt,
- sonstige Straßen: Landratsämter bzw. Kommunen
- Schienenlärm:
- Anlagen der Deutschen Bahn AG: Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, Tel. +49 30 297-56501,
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - andere Schienenwege: regionale Verkehrsbetriebe
- zivil: Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 520 (Straßen- und Luftverkehr)
- Anlagen der Deutschen Bahn AG: Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, Tel. +49 30 297-56501,
- Nachbarschaftslärm:
- innerhalb Dienstzeit: Ordnungsamt
- außerhalb Dienstzeit: Polizei
- Sport- und Freizeitlärm (privat):
- innerhalb Dienstzeit: Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte
- außerhalb Dienstzeit: Polizei
- Sport- und Freizeitlärm mit kommunaler Beteiligung:
Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 400 (Umweltüberwachung)- außerhalb Dienstzeit: Polizei
- Gaststättenlärm:
- innerhalb Dienstzeit: Ordnungsamt
- außerhalb Dienstzeit: Polizei