• Dienstgebäude H001 | Fachdienst Gesundheit

Bearbeitung von Beschwerden mit immissionsschutzrechtlicher Relevanz

Sie können sich telefonisch oder schriftlich bei einer der u. g. Stellen beschweren. Der Eingang der Beschwerde wird durch die Behörde im Regelfall bestätigt. Ist die Behörde selbst nicht für diesen Betrieb zuständig, wird Ihnen dies mitgeteilt und der Sachverhalt bzw. die Beschwerde an die zuständige Stelle übermittelt.

Für Beschwerden sind keine speziellen Unterlagen oder Dokumente vorgeschrieben. Bei konkreten Beschwerden über einzelne Verursacher wird die Bearbeitung der Beschwerde allerdings erleichtert, wenn Ihnen der Name des Betriebes, der Einrichtung, des Vereins oder der Person(en) bekannt ist und wenn Sie bereits konkrete Informationen über die Zeiten und die Art der möglichen Belästigung vorlegen können. Je konkreter die Beschwerde beschrieben wird, desto einfacher und schneller führen die Ermittlungen in der Sache zum gewünschten Erfolg.

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