Allgemeine Informationen:
Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann nur dann über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 Nummer 2 nachweist.
Der Antrag zur Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist frühestens 6 Monate spätestens 3 Monate vor Ablauf zu stellen.
Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:
- Personalausweis/ Reisepass/ Aufenthaltstitel
- aktueller EU-Kartenführerschein
- aktueller Fahrgastbeförderungsschein
- augenärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 6 der FeV für die Klassen D, D1, DE und D1E
- ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der FeV für die Klassen D, D1, DE und D1E
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
Gebühr: 38,00€
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.
Es werden nur vollständige Anträge abgenommen.