Allgemeine Informationen:
Wird ein auf Grund einer deutschen Fahrerlaubnis ausgestellter Führerschein in einen Führerschein eines anderen Staates umgetauscht, bleibt die Fahrerlaubnis unverändert bestehen. Bei einem Rücktausch in einen deutschen Führerschein werden in diesem die noch gültigen Fahrerlaubnisklassen unverändert übernommen. Der Führerschein ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen.
Je nach Ausstellungsstaat wird der ausländische Führerschein über das Kraftfahrtbundesamt an die ausstellende Behörde übersendet oder in der Behörde verwahrte Führerscheine werden nach 3 Jahren vernichtet.
Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:
- Personalausweis/ Reisepass/ Aufenthaltstitel
- ausländischer Führerschein
- biometrisches Passbild
Gebühr: 37,20 €
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.
Es werden nur vollständige Anträge angenommen.