Die nachfolgend genannten Finanzmittel dienen Ihren Investitionen in neues Sachanlagevermögen, unter bestimmten Voraussetzungen auch in immaterielle Wirtschaftsgüter. Dabei ist die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze oder Ausbildungsplätze ein besonderer Förderschwerpunkt.
Fördergegenstand:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte
- grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
Nicht förderfähig:
- Erwerb von Grundstücken
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Kosten für vorbereitende Maßnahmen (z.B. Planungsleistungen Bau, Bodenuntersuchungen)
- Gebühren aller Art
- PKW, Kombifahrzeuge, LKW, Omnibusse, Luftfahrzeuge, Schiffe und Schienenfahrzeuge, sowie sonstige im Straßenverkehr zugelassene und primär für dem Transport dienende Fahrzeuge
- geringwertige Wirtschaftsgüter
- Eigenleistungen
Antragsberechtigt:
Gefördert werden Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen vorwiegend überregional absetzen. Dazu zählen in der Regel das produzierende Gewerbe der sogenannten Positivliste * sowie folgende Dienstleister:
- Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die Wirtschaft
- Datenverarbeitung, einschließlich Datenbanken und Softwareproduktion
- Laborleistungen für die gewerbliche Wirtschaft
- Hauptverwaltungen von Industriebetrieben und überregional tätigen Dienstleistungsunternehmen
- Film-, Fernseh-, Video- und Audioproduktion
- Fremdenverkehrsgewerbe bei erheblichem tourismuspolitischen Interesse
*Die Positivliste führt die in der GA förderfähigen Branchen auf.