Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA)

Die nachfolgend genannten Finanzmittel dienen Ihren Investitionen in neues Sachanlagevermögen, unter bestimmten Voraussetzungen auch in immaterielle Wirtschaftsgüter. Dabei ist die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze oder Ausbildungsplätze ein besonderer Förderschwerpunkt.


Fördergegenstand:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte
  • grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte


Nicht förderfähig:

  • Erwerb von Grundstücken
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Kosten für vorbereitende Maßnahmen (z.B. Planungsleistungen Bau, Bodenuntersuchungen)
  • Gebühren aller Art
  • PKW, Kombifahrzeuge, LKW, Omnibusse, Luftfahrzeuge, Schiffe und Schienenfahrzeuge, sowie sonstige im Straßenverkehr zugelassene und primär für dem Transport dienende Fahrzeuge
  • geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Eigenleistungen


Antragsberechtigt:

Gefördert werden Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen vorwiegend überregional absetzen. Dazu zählen in der Regel das produzierende Gewerbe der sogenannten Positivliste * sowie folgende Dienstleister:

  • Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die Wirtschaft
  • Datenverarbeitung, einschließlich Datenbanken und Softwareproduktion
  • Laborleistungen für die gewerbliche Wirtschaft
  • Hauptverwaltungen von Industriebetrieben und überregional tätigen Dienstleistungsunternehmen
  • Film-, Fernseh-, Video- und Audioproduktion
  • Fremdenverkehrsgewerbe bei erheblichem tourismuspolitischen Interesse

*Die Positivliste führt die in der GA förderfähigen Branchen auf.