• Dienstgebäude H001 | Fachdienst Gesundheit

Vorbeugender Brandschutz

Wir erbringen folgende Leistungen für Sie:

  • Gefahrenverhütungsschauen
  • Brandschutzstellungnahmen für Baugenehmigungsverfahren nach Industriebaurichtlinie
  • Sondereinsatzpläne
  • Erstellung Feuerwehreinsatzpläne für die Leitstelle
  • Verwaltung der Brandmeldeanlagen
  • Einsatzstatistik Brandschutz und allgemeine Hilfeleistung

Anträge und Merkblätter

Wohnberechtigungsbescheinigung

Belegung von Sozialwohnungen - Wohnberechtigungsbescheinigung

Eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) darf nur beziehen, wer über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt.

Der WBS wird auf Antrag von der zuständigen Stelle beim Unstrut-Hainich-Kreis erteilt. Welche Unterlagen beizubringen sind, kann der als Download beigefügten Information entnommen werden.

Der Anspruch auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist von der Höhe des Einkommens abhängig. Da die Ermittlung des Einkommens und der Einkommensgrenzen sehr individuell ist, wird ein persönliches Beratungsgespräch empfohlen. Die Einkommensprüfung und die Prüfung der übrigen Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines wird durch den Fachdienst Soziales vorgenommen.

Die Erteilung, aber auch die Ablehnung eines Wohnberechtigungsschein ist gebührenpflichtig .

Ein im Unstrut-Hainich-Kreis ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt im gesamten Freistaat Thüringen.

 

Antrag und Einkommensnachweise [Hier...]

Thüringer Modernisierungsdarlehen Öko-Plus

Was wird gefördert?

Mit dem Thüringer Modernisierungsdarlehen - Öko-Plus werden Wärmeschutzmaßnahmen zur Dämmung (Außenwände, Dach, oberste Geschoss- und Kellerdecken), Austausch bzw. Erneuerung der Heizung (z.B. erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, Nah- und Fernwärme) sowie der Austausch von Einzelöfen durch Zentralheizungsanlagen mit Brennwerttechnologie gefördert.

Wer wird gefördert?

Mit dem Förderdarlehen werden Eigentümer von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen unterstützt. Dies gilt auch, wenn darin Eltern, Großeltern, Kinder oder Enkel des Antragstellers wohnen.

Gefördert werden Haushalte, deren Einkommensgrenzen § 9 WoFG um nicht mehr als 60 % überschreitet.

Jährliches Haushaltsbruttoeinkommen (Richtwert):

1-Personen-Haushalt EUR 28.400

2-Personen-Haushalt EUR 42.100

3-Personen-Haushalt EUR 51.500

4-Personen-Haushalt EUR 60.900

5-Personen-Haushalt EUR 70.200

jede weitere Person EUR 9.370

zusätzlich je Kind EUR 1.140

Diese Angaben entsprechen einem Musterhaushalt. Daher kann je nach persönlichen Verhältnissen auch bei einem höheren Haushaltsbruttoeinkommen die Grenze eingehalten werden.

Die Antragsannahme und Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt durch die Mitarbeiter des zuständigen Landratsamtes/kreisfreien Stadt, Bereich Wohnungsbauförderung in dessen/deren Gebiet sich die Immobilie befindet.

Wie viel wird gefördert?

Sie können bis zu 80 Prozent der Kosten finanzieren. Das Darlehensvolumen beträgt 10.000 bis 50.000 Euro.

Sollten Ihre Gesamtkosten höher sein, so stellen wir Ihnen gern eine attraktive Gesamtfinanzierung zusammen.

Mit Unterstützung des Freistaates Thüringen werden folgende Konditionen geboten:

  • fester Zinssatz für 5 oder 10 Jahre
  • Tilgung 1,7 Prozent oder 3 Prozent ab dem zweiten Jahr
  • kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeiten innerhalb der ersten Zinsbindungsphase

(Die aktuellen Zins-Konditionen werden für dieses neue Programm erstmals am 07.01.2009 zur Verfügung gestellt und können im Bereich Wohnungsbauförderung erfragt werden.)

Besicherung:

Das Darlehen wird nachrangig besichert.

Antragsweg:

Ihren Antrag stellen Sie beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt, in der Ihr Haus oder Ihre Wohnung liegt.

Hinweis:

Ihren Darlehensantrag müssen Sie vor Baubeginn einreichen.

Thüringer Modernisierungsdarlehen

Was wird gefördert?

Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an eigengenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen, wie

  • bauliche Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswertes der Wohnung
  • heizenergiesparende Maßnahmen
  • modernisierungsbedingte Instandsetzung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Eigenheimen.

Gefördert werden Haushalte, deren Einkommensgrenzen § 9 WoFG um nicht mehr als 60 % überschreitet.

Jährliches Haushaltsbruttoeinkommen (Richtwert):

1-Personen-Haushalt EUR 28.400

2-Personen-Haushalt EUR 42.100

3-Personen-Haushalt EUR 51.500

4-Personen-Haushalt EUR 60.900

5-Personen-Haushalt EUR 70.200

jede weitere Person EUR 9.370

zusätzlich je Kind EUR 1.140

Diese Angaben entsprechen einem Musterhaushalt. Daher kann je nach persönlichen Verhältnissen auch bei einem höheren Haushaltsbruttoeinkommen die Grenze eingehalten werden.

Die Antragsannahme und Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt durch die Mitarbeiter des zuständigen Landratsamtes/kreisfreien Stadt, Bereich Wohnungsbauförderung in dessen/deren Gebiet sich die Immobilie befindet.

Fördervoraussetzungen:

  • das Darlehen ist vor Baubeginn zu beantragen
  • 20 % der Modernisierungs- und Instandsetzungskosten sind in Form von Eigenkapital zu erbringen (der Wert der Selbsthilfe findet keine Berücksichtigung bei der Eigenleistung)

Wie viel wird gefördert?

Mit dem zinsgünstigen Darlehen werden 80 % der Kosten finanziert. Der Mindestdarlehensbetrag liegt bei 10.000 Euro, der Darlehenshöchstbetrag bei 35.000 Euro. Das Darlehen ist nachrangig zu besichern.

Sollten Ihre Gesamtkosten höher sein, so stellen wir Ihnen gern eine attraktive Gesamtfinanzierung zusammen.

Mit Unterstützung des Freistaates Thüringen werden folgende Konditionen geboten

  • um 2,5 % höherer Auszahlungskurs als beim KfW-Förderprogramm "Wohnraum modernisieren" (d. h. bei einem Darlehen von z. B. 20.000 EUR erhalten Sie 500 EUR mehr ausgezahlt)
  • fester Zinssatz für 5 bzw. 10 Jahre (zu erfragen im Bereich Wohnungsbauförderung)
  • Tilgung wahlweise 1,7 % oder 3,0 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab zweitem Jahr
  • kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeiten innerhalb der ersten Zinsbindungsphase

Kumulierungen:

Eine Kombination von Mitteln der Städtebauförderung, der Dorferneuerung und des Denkmalschutzes mit dem Thüringer Modernisierungsdarlehen ist möglich.

Nicht möglich ist die Kombination von Mitteln aus dem KfW-Förderprogramm "Wohnraum modernisieren" und der Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms mit dem Thüringer Modernisierungsdarlehen.

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