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Zuständigkeit der Unteren Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde sind die Landkreise und die kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungsbereich. Hinzukommen alle Städte über 30.000 Einwohner, daher auch die Stadt Mühlhausen, die durch die Verordnung zu großen kreisangehörigen Städten gemäß § 6 der Thüringer Kommunalordnung erklärt und denen die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurde. Für die Stadt Mühlhausen und ihre Ortsteile ist zuständig die
 
wappen mhlStadtverwaltung Mühlhausen
Fachbereich 7 Stadtentwicklung und Bauordnung
Fachdienst Bauaufsicht/Denkmalschutz
Neue Straße 10
99974 Mühlhausen
Tel.: 03601/452329
Fax: 03601/452328
 
Für die anderen Städte und Gemeinden des Unstrut-Hainich-Kreises ist die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde das
 
wappen uhkLandratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Fachdienst Bau und Umwelt
Untere Bauaufsichts-/Denkmalschutzbehörde
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen
Tel.: 03601/802782
Fax: 03601/801081
 
 

Die bauaufsichtliche Prüfung eingehender Anträge und die Fragen der Bauüberwachung werden durch den Arbeitsbereich der technischen Bauaufsicht ausgeführt. Die innere Gliederung der technischen Bauaufsicht besteht darin, nach geografischen Abgrenzungen mehrere Bauaufsichtsprüfbezirke zu bilden. Haben Sie Fragen zum Baugenehmigungsverfahren oder zu Fragen der Bauüberwachung, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bearbeiter der Bauaufsicht, ausgehend davon, in welchem Ort Sie bauliche Maßnahmen durchführen wollen.

Haben Sie Fragen zu Maßnahmen des Verwaltungsvollzugs, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Sachbearbeiter der rechtlichen Bauaufsicht.

Möchten Sie eine Auskunft zu Ihrem laufenden Genehmigungsverfahren, wenden Sie sich bitte an die Bearbeiterin der Registratur.

Natürlich steht Ihnen auch der Leiter der Bauaufsichtsbehörde zu allen Fragen des öffentlichen Baurechts zur Verfügung.

Untere Bauaufsichtsbehörde

Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde

Die untere Bauaufsichtsbehörde erfüllt Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungsbereich. Die Bauaufsichtsbehörde hat bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, soweit nicht andere, sachnähere Behörden zuständig sind. Sie hat in Wahrnehmung dieser Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Im Rahmen der Erfüllung der vom Staat übertragenen Aufgaben hat die Bauaufsichtsbehörde darüber zu wachen, dass der Thüringer Bauordnung (ThürBO) unterliegende Anlagen zu jedem Zeitpunkt ihrer Errichtung und ihres Bestehens den öffentlich-rechtlichen Vorschriften bzw. auf deren Grundlage erlassenen Anordnungen entsprechen. Diese Überwachungspflicht beschränkt sich nicht nur auf baurechtliche Regelungen, sondern betrifft grundsätzlich alle Regelungen, die für die jeweilige bauliche Anlage gelten.

Bei der Erfüllung dieser grundsätzlichen Zielstellungen sind nachfolgende wesentliche Aufgaben im Einzelnen durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu erfüllen:

  • Prüfung und Genehmigung eingereichter Bauanträge, Bauvoranfragen, Teilunganträge, Wohnungseigentumsbescheinigungen sowie die Bearbeitung aller Anzeigen zum Abbruch und von Vorhaben, die der Genehmigungsfreistellung unterliegen
  • Bauüberwachung, insbesondere Abnahme genehmigungspflichtiger baulicher Anlagen und regelmäßige Durchführung von Baukontrollen sowie Festlegung notwendiger Maßnahmen bei Verstößen gegen baurechtliche Vorschriften, Festlegungen und Hinweise im Rahmen der Nutzungsaufnahme und Mitwirkung bei Regelüberwachungen und vor Inbetriebnahme bei imissionsschutz-, berg-, wasserrechtlichen und sonstigen Vorhaben, Mitwirkung bei Brandverhütungsschauen
  • wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten (Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.) nach gültigem Landesrecht
  • Mitwirkung bei der Durchführung von ordnungsbehördlichen Maßnahmen (z. B. Instandsetzungs- und Beseitigungsverfügungen, Nutzungsuntersagungen, Baueinstellungsverfügungen, Verfolgung von Baurechtswidrigkeiten zur Gefahrenabwehr, Durchsetzung ordnungsbehördlicher Verfügung durch Festsetzung und Vollstreckung von Zwangsgeldern, Durchführung von Ersatzvornahmen und Versiegelungen, Einleitung und Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstößen gegen öffentliches Baurecht, Bearbeitung von Mängelmeldungen zur Gefahrenabwehr bauordnungsrechtlicher und anderer behördlicher Belange
  • Bearbeitung von Widersprüchen, Verwaltungsklagen und Dienstaufsichtsbeschwerden, Amtshilfe in bautechnischen Angelegenheiten
  • Erarbeitung von fachtechnischen Stellungnahmen in Bauleitplanverfahren, Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Berggesetz, Abfallgesetz, Wassergesetz und sonstigen Verfahren
  • Eintragung von Baulasten und Führung des Baulastenverzeichnisses
  • Beratung von Bauherrn, Bauvorlageberechtigten und sonstigen Behörden zu allen baurechtlichen Fragen sowie zu Fragen des Baunebenrechts

Fachdienst Bau und Umwelt

uhk-umriss

 

Unsere Aufgaben und unser Anliegen

Der Fachdienst Bau und Umwelt ist in mehrere Arbeitsgebiete untergliedert.

Der Unstrut-Hainich-Kreis ist zuständige untere Bauaufsichtsbehörde und nimmt die Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich für alle Städte und Gemeinden des Unstrut-Hainich-Kreises außer der Stadt Mühlhausen und seiner Ortsteile wahr. Der Stadt Mühlhausen wurde die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde für ihr Territorium übertragen.

Die unteren Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Gebäuden sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Bevor eine Baumaßnahme begonnen wird, ist es immer ratsam, sich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde über die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit zu informieren und darüber beraten zu lassen, ob ein entsprechendes bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren notwendig ist.

Dem Fachdienst Bau und Umwelt ist die untere Denkmalschutzbehörde zugeordnet. Die Aufgabe der unteren Denkmalschutzbehörde wird ebenfalls als Aufgabe im übertragenen Wirkungsbereich wahrgenommen. Aufgabe der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes ist es, Kulturdenkmale zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche und dörfliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden. Dabei obliegt dem Denkmalschutz die hoheitlich-rechtliche Aufgabe und Verantwortung der Denkmalpflege, die fachliche Beratung und die Fürsorge für den Denkmalschutz. Die Denkmalschutzbehörden haben diejeni- gen Maßnahmen zum Schutz von Kulturdenkmälern zu treffen, welche das Thüringer Denkmalschutz zur Erhaltung, Bergung und Bewahrung vorschreibt. Sie haben bei allen Entscheidungen den berechtigten Interessen der Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen Rechnung zu tragen. Durch die Erteilung von Erlaubnissen aufgrund dieses Gesetzes wird durch die untere Denkmalschutzbehörde darüber entschieden, ob ein Kulturdenkmal zerstört, umgestaltet/instandgesetzt oder im äußeren Erscheinungsbild geändert wird. Gemäß der Zuständigkeit im Land Thüringen verfügt die Stadt Mühlhausen über eine eigene untere Denkmalschutzbehörde.

Der Fachdienst Bau und Umwelt nimmt auch die Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich für die Belange im Umweltbereich als zuständige untere Verwaltungsbehörde wahr. So gehören zum Fachdienst die untere Immissionsschutz-, Abfall- und Bodenschutz-/Altlastenbehörde, die untere Wasserbehörde sowie die untere Naturschutzbehörde.

Die untere Immissionsschutz-/ Abfall- und Bodenschutz-/Altlastenbehörde ist verantwortlich für den gebiets- und anlagenbezogenen Immissionsschutz, die integrierte immissionsschutzrechtliche Überwachung, die Erfüllung aller Aufgaben des Abfall und Kreislaufwirtschaftsgesetzes, den Vollzug des Chemikalienrechts sowie der Erfassung nicht genehmigter Abfallablagerungen. Darüber hinaus sind alle Aufgaben als untere Bodenschutz-/Altlastenbehörde in diesem Sachgebiet integriert. Zu den Aufgaben des Arbeitsgebietes Bodenschutz/Altlasten gehören die Untersuchung und Bewertung von stofflichen und nicht stofflichen Bodenveränderungen, die Anordnung von Sanierungsuntersuchungen und die Erarbeitung von Stellungnahmen in anderen Verfahren zu Belangen des Aufgabengebietes Bodenschutz/Altlasten.

Die untere Wasserbehörde nimmt alle Aufgaben für den Gewässerschutz, den Schutz des Grundwassers, die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung, den Gewässerausbau-/unterhaltung und die Gewässeraufsicht wahr. Zusätzlichen werden alle Entscheidungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die Überwachung genehmigter Anlagen sowie Anzeigen zum unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen realisiert. Fachaufgaben für kommunales bzw. industriell/gewerbliches Abwasser, Gewässerschutz, Gewässeraufsicht und Siedlungswasserwirtschaft werden ebenfalls wahrgenommen.

Die untere Naturschutzbehörde erfüllt als untere Verwaltungsbehörde Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungsbereich in allen Angelegenheiten des Naturschutzes. Sie ist bei allen Zulassungsverfahren Einvernehmensbehörde und für die Genehmigung und Untersagung von Eingriffen in Natur und Landschaft zuständig. Weiterer Schwerpunkt ist die Sicherung der Aufgaben zur Landschaftspflege und zum Arten- und Biotopschutz, die Mitwirkung bei der Erstellung von Landschaftsplänen und deren Integration in Bauleitpläne. Eine weitere Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde ist die Ausweisung, Änderung von Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie von Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteilen, die Durchführung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen sowie die Erteilung des Einvernehmens als Träger öffentlicher Belange in anderen Verfahren. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Sachbearbeitung und der Vollzug artenschutzrechtlicher Bestimmungen nach EU- und Bundesrecht (einheimischer und handelsrelevanter Artenschutz).

Nutzen Sie die Möglichkeiten, sich über die einzelnen Arbeitsgebiete und deren zu lösenden Aufgaben zu informieren. Wenden Sie sich zu den genannten Schwerpunkten vertrauensvoll an die Mitarbeiter des Fachdienstes Bau und Umwelt.

Das Organigramm des Fachdienstes Bau und Umwelt können Sie hier einsehen.

Auszüge aus dem Controllingkonzept des Landkreises Unstrut-Hainich

Ziele und Aufgabenstellungen des Controlling

Der Unstrut-Hainich-Kreis hat sich im Zuge der Einführung eines neuen Steuerungsmodells für die Implementierung von "Controlling" ab dem Jahr 2001 entschieden. Dieser Entscheidung gingen die Forderungen der Politik und der Verwaltungsführung nach einer effizienten (wirtschaftlichen) und effektiven (zielgenauen) sowie bürgernahen Steuerung voraus. Aus dieser Forderung resultierten die folgenden Konsequenzen:

  • Der Unstrut-Hainich-Kreis benötigt einen Überblick über seine Produkte und Leistungen sowie die mit deren Erstellung verursachten Selbstkosten.
  • Der Zielerfüllungsgrad im Unstrut-Hainich-Kreis muss bestimmt werden.
  • Die zu erbringenden Produkte und Leistungen sind nach gewissen "Standards" (d. h. nach Menge, Qualität, Zielgruppe usw.) zu beschreiben.

Die Notwendigkeit eines Steuerungsinstrumentariums, welches der Verwaltungsführung eine systematische Planung kommunaler Leistungen einschließlich der dazu notwendigen Ressourcenverbräuche ermöglicht und gleichzeitig den Leistungsvollzug nach ebenso systematischen Grundsätzen überprüft (= Kontrolle des Zielerfüllungsgrades), lässt sich aus der Forderung nach einer Dezentralen Ressourcenverantwortung ableiten.

Neben der Verwaltungsspitze erhalten - im Zuge der Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung - auch die Fachbereiche Managementkompetenzen. Damit beide ihre Führungsaufgaben adäquat wahrnehmen können, sind sie auf ein Informationsversorgungssystem angewiesen, welches ihnen entscheidungsrelevante Informationen zur Verfügung stellt.

Demzufolge wird im Unstrut-Hainich-Kreis dem Controlling das Ziel gestellt, die Verwaltungsführung durch eine permanente Informationsversorgung und Informationsauswertung in die Lage zu versetzen, die von der Verwaltung angebotenen Leistungen - unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben und der Bedürfnisse der Bürger - effektiv sowie effizient zu erbringen.

Die Controller besitzen somit die "Transparenzverantwortung", die Verwaltungsführung dagegen weiterhin die "Entscheidungsverantwortung" in der Verwaltung.

Infolgedessen obliegen dem Controller die Aufgaben,

  • den Informationsbedarf der Verwaltungsführung zu ermitteln (z. B. durch Befragung des Informationsempfängers),
  • die Information gemäß dem Informationsbedarf zu beschaffen und aufzubereiten (Kosten- und Leistungsrechnung) sowie
  • die für die Verwaltungsführung relevanten Steuerungsinformationen zu übermitteln (Berichtswesen).

Grundlage für das Controlling ist der Soll-(Plan-)Ist-Vergleich. Durch das Ermitteln von Differenzen zwischen dem tatsächlichen Ist - Ergebnissen und den geplanten Vorgaben, durch die Analyse der evtl. dafür verantwortlichen Abweichungsursachen sowie durch die Entwicklung und Beurteilung von Handlungsalternativen soll die Verwaltungsführung in die Lage versetzt werden, den Unstrut-Hainich-Kreis derart zu steuern, dass die angestrebten Ziele erreicht werden.

Maßnahmen und schrittweise Umsetzung der Ziele

Erste Erfahrungen zur Produktbildung und Budgetierung wurden in den Jahren 1995 bis 2000 in den einzelnen Pilotprojekten im Bereich Umwelt, Straßenverkehr und der Volkshochschule gesammelt.

Unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen und der Einsicht, dass es sich um einen dynamischen Prozess handelt, welcher sich fortlaufend weiterentwickelt, ergaben sich die folgenden zwei "Implementierungsregeln":

  • Fehler sind dazu da, um aus ihnen zu lernen,
  • Bei der Implementierung nur keine Ungeduld aufkommen lassen.

Die zum Aufbau des Controllings erforderlichen Maßnahmen werden unter Einbeziehung dieser Regeln im Unstrut-Hainich-Kreises in den folgenden Schritten umgesetzt:

  • 1. Schritt: Erfassung und Definition von Produkten und Leistungen,
  • 2. Schritt: Aufbau eines Kennzahlensystems,
  • 3. Schritt: Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung,
  • 4. Schritt: Budgetierung und Zielvereinbarung,
  • 5. Schritt: Aufbau eines Berichtswesens,
  • 6. Schritt: Erstellen eines Ergebnisorientierten Haushalts.

Anhand dieser Schritte erfolgte im Unstrut-Hainich-Kreis Anfang des Jahres 2001 eine flächendeckende Produktbeschreibung und der Aufbau eines Kennzahlensystems. Unmittelbar daran anschließend wurde zunächst in Pilotbereichen (Fachdienste Gewerbe, Liegenschaften, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Teilen der Schulverwaltung sowie Wasser, Immissionsschutz, Naturschutz und Abfall) mit der schrittweisen Einführung von Instrumenten des Controllingbereichs insbesondere mit der Kosten-Leistungsrechnung begonnen.

Durch die Umsetzung der ständig erworbenen Erkenntnisse aus den Pilotprojekten war es uns bereits im Jahre 2003 möglich, eine flächendeckende Kosten-Leistungsrechnung einzuführen und somit die erforderlichen Controllinggrundlagen zu schaffen.

Nähere Informationen erhalten Sie aus unserem Controllingkonzept, welches wir auf Anfrage zur Verfügung stellen können.

Unser Leitbild

UHK
Unsere Handlungs Kultur
Ziele der Kreisverwaltung des Unstrut-Hainich-Kreises:
WAS? Wir wollen die soziale, ökonomische, kulturelle und ökologische Entwicklung unserer Region voranbringen.
WIE? Entwicklung unserer Behörde als wirtschaftlich arbeitendes Dienstleistungsunternehmen, bei dem die Kundenfreundlichkeit im Vordergrund steht.
WER? Partnerschaftlich zusammenarbeitende Beteiligte.
- Beschäftigte der Kreisverwaltung
- Mitglieder des Kreistages
Dabei verstehen wir uns als moderne lernende Verwaltung, die sich ständig verbessern will und sich den stetig wandelnden Erfordernissen stellt.
Es gilt diese Ziele zu erreichen!
 
Warum Verwaltungsreform in unserem Kreis?
  • Reformdruck, weil sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die Kommunen verschlechtern
  • Haushaltskonsolidierung
  • Bürger erwartet mehr Dienstleistungen
Unsere Ziele sind:
  • Konsolidierung des Haushaltes
  • Bürgerorientierung verstärken
  • Erhöhung der Wirtschaftlichkeit


Maßnahmen zur Erreichung der Ziele:

  • Hierarchieabbau, neue Verwaltungsstruktur
  • Mindeststellenplan
  • Budgetierung
  • Einführung Controlling
  • Aufbau der Kosten-Leistungs-Rechnung
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