Blindengeld
Postanschrift:
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen
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Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen hat gemäß dem Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Abschluss der Grundschule einen Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
Für Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, wenn die familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitsförderung nach § 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung erfordern.
Kindertageseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind familienunterstützende Einrichtungen, in denen Kinder tagsüber gebildet, erzogen und betreut werden. Sie gliedern sich in:
Eltern haben das Recht, im Rahmen freier Kapazitäten zwischen verschiedenen Kindertageseinrichtungen sowie den Angeboten der Kindertagespflege am Wohnort oder
in einem anderen Ort zu wählen.
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen können Kostenbeiträge (auch als Kindertagesstättenbeiträge oder Elternbeiträge bezeichnet) festgesetzt werden.
Wenn Eltern nicht in der Lage sind, die festgelegten Kostenbeiträge für eine Kindertagesstätte zu bezahlen, können sie einen Antrag auf die Übernahme der Kosten stellen.
Die Kostenbeiträge sollen auf Antrag gemäß § 90 Absatz 3 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe) ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92a des SGB XII (Sozialgesetzbuch, Zwölften Buch, Sozialhilfe).
Neben den Standortfaktoren wie Wirtschaft und Infrastruktur oder der Tourismus spielt auch der Standortfaktor Bildung eine große Rolle bei der Charakterisierung des Unstrut-Hainich-Kreises. Der Kreis kann auf eine breitgefächerte Palette von Einrichtungen der verschiedenen Bildungswege verweisen. Dazu gehören alle Schulen, der Berufsschulcampus Unstrut-Hainich und die Berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales, aber auch weitere vielfältige Angebote.
Schulen (Stand 2018):
in freier Trägerschaft:
Desweiteren wird durch die Beruflichen Schulen für die qualifizierte Ausbildung der jungen Menschen im Rahmen des dualen Systems sowie im Vollzeitbereich ein weitgefächertes Bildungsangebot zur Verfügung gestellt.
Die Beruflichen Schulen des Kreises sind durch die meisten europäischen Austauschprogramme im Land Thüringen bekannt.
Sondershäuser Landstraße 39
99974 Mühlhausen
Tel.: 0 36 01 / 4 50 - 0
Internet: www.bsc-uh.de
Schulleiter: Herr Ritter
Übersicht der Ausbildungsfachrichtungen an dieser Einrichtung
Vollzeitbereich:
überwiegend duale Ausbildung:
Abteilungen mit Abteilungsleitern:
Der eher ländlich geprägte Unstrut-Hainich-Kreis kann mehr bieten als vielleicht auf den ersten Blick vermutet wird. Wirklich viele hier ansässige Unternehmen sind weltweit tätig, entwickeln und produzieren erstklassige und innovative Produkte, die aufgrund Ihrer Qualität und Leistung zu den Marktführern zählen. Die Bildungsträger und weiterführenden Schulen können Sie alternativ so qualifizieren, dass Sie Ihren beruflichen Träumen näher kommen, ohne weit von zu Hause weggehen zu müssen.
Was die Region für Sie so attraktiv macht, ist die Verbindung von erstklassiger Ausbildung in einem Ihnen bekannten Umfeld auf kurzen Wegen im Kreis Ihrer Freunde und Familie, die Sie nicht extra verlassen müssen, um in den Berufsalltag einzusteigen.
Ob Hightech oder familiärer Kleinbetrieb, moderne Forschung oder echtes Handwerk – Nutzen Sie die Lehrstellenbörse der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer Erfurt! Hier finden Sie bestimmt was Sie suchen.