Neben den Standortfaktoren wie Wirtschaft und Infrastruktur oder der Tourismus spielt auch der Standortfaktor Bildung eine große Rolle bei der Charakterisierung des Unstrut-Hainich-Kreises. Der Kreis kann auf eine breitgefächerte Palette von Einrichtungen der verschiedenen Bildungswege verweisen. Dazu gehören alle Schulen, der Berufsschulcampus Unstrut-Hainich und die Berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales, aber auch weitere vielfältige Angebote.
Schulen (Stand 2018):
in freier Trägerschaft:
Desweiteren wird durch die Beruflichen Schulen für die qualifizierte Ausbildung der jungen Menschen im Rahmen des dualen Systems sowie im Vollzeitbereich ein weitgefächertes Bildungsangebot zur Verfügung gestellt.
Die Beruflichen Schulen des Kreises sind durch die meisten europäischen Austauschprogramme im Land Thüringen bekannt.
Sondershäuser Landstraße 39
99974 Mühlhausen
Tel.: 0 36 01 / 4 50 - 0
Internet: www.bsc-uh.de
Schulleiter: Herr Ritter
Übersicht der Ausbildungsfachrichtungen an dieser Einrichtung
Vollzeitbereich:
überwiegend duale Ausbildung:
Abteilungen mit Abteilungsleitern:
Der eher ländlich geprägte Unstrut-Hainich-Kreis kann mehr bieten als vielleicht auf den ersten Blick vermutet wird. Wirklich viele hier ansässige Unternehmen sind weltweit tätig, entwickeln und produzieren erstklassige und innovative Produkte, die aufgrund Ihrer Qualität und Leistung zu den Marktführern zählen. Die Bildungsträger und weiterführenden Schulen können Sie alternativ so qualifizieren, dass Sie Ihren beruflichen Träumen näher kommen, ohne weit von zu Hause weggehen zu müssen.
Was die Region für Sie so attraktiv macht, ist die Verbindung von erstklassiger Ausbildung in einem Ihnen bekannten Umfeld auf kurzen Wegen im Kreis Ihrer Freunde und Familie, die Sie nicht extra verlassen müssen, um in den Berufsalltag einzusteigen.
Ob Hightech oder familiärer Kleinbetrieb, moderne Forschung oder echtes Handwerk – Nutzen Sie die Lehrstellenbörse der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer Erfurt! Hier finden Sie bestimmt was Sie suchen.
Gefördert werden:
Existenzgründungshilfen:
Existenzgründerpass:
siehe Zielgruppen für Existenzgründungshilfe und sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, die eine Existenzgründung in Thüringen beabsichtigen und ihren Wohnsitz in Thüringen nachweisen
Voraussetzungen für eine Förderung sind:
Existenzgründungshilfe:
Existenzgründerpass:
Vorlage eines individuellen Betreuungsplanes, der vom Antragsteller gemeinsam mit einer fachkundigen Stelle erstellt wird (z. B. IHK, HWK etc.)
Art, Dauer und Höhe der Förderung
Existenzgründungshilfe:
Existenzgründerpass:
Zuschuss für Beratungs- und Qualifizierungsleistungen bis zu einer Höhe von 1.500 Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (enthalten sind Honorarkosten bis zu einer Höhe von 626,40 Euro je Tagwerk einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
Der Antrag auf Existenzgründungshilfe muss rechtzeitig formgebunden an die zuständige Regionalstelle der GfAW oder das Servicecenter gestellt werden.
HINWEIS:
Dieses Förderprogramm wurde bis voraussichtlich Juni 2007 verlängert.
Weitere Informationen zu dieser Förderrichtlinie können Sie im
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Regionalmanagement
Tel.: ( 0 36 03 ) 80 25 28 oder bei der
Regionalstelle der GfAW in Nordhausen
Servicecenter
Tel.: ( 03 61) 22 23 - 0
www.gfaw-thueringen.de
erhalten.
Gefördert werden:
a) Nachstehende Personengruppen, die arbeitslos sind und ohne Unterstützung nur schwer auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar sind:
b) Personen, die nach mindestens zweijähriger Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wieder in das Erwerbsleben eintreten wollen;
c) Langzeitarbeitslose, d.h. Personen, die in den vergangenen 16 Monaten mindestens 12 Monate arbeitslos waren;
d) Behinderte, d.h. Personen mit einer anerkannten schweren körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung von mindestens 30 %;
e) Wanderarbeiter und ethnische Minderheiten im Sinne der Verordnung der Europäischen Kommission VO (EG) Nr. 2204/2002.
Die Antragstellung erfolgt über den Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Thüringen.
Voraussetzungen für eine Förderung sind:
Art, Dauer und Höhe der Förderung:
Der Antrag muss rechtzeitig formgebunden spätestens am Tag vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bei der zuständigen Regionalstelle oder im Servicecenter der GfAW gestellt werden.
HINWEIS:
Dieses Förderprogramm wurde bis voraussichtlich Dezember 2007 verlängert.
Weitere Informationen zu dieser Förderrichtlinie können Sie in der
Regionalstelle der GfAW in Nordhausen
Servicecenter
Tel.: ( 03 61) 22 23 - 0
www.gfaw-thueringen.de
erhalten.
750.000,- € pro Vorhaben
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Regionalmanagement
Tel.: ( 0 36 03 ) 80 25 28 oder bei der
Thüringer Aufbaubank Erfurt
Tel.: ( 03 61) 74 47 0
www.aufbaubank.de
erhalten.