• Dienstgebäude H001 | Fachdienst Gesundheit

Erweiterung einer Fahrerlaubnis auf die Klassen A1, A2, A, B, BE, T

Voraussetzungen:
Sie sind mit Hauptwohnsitz im Unstrut-Hainich-Kreis gemeldet.

Die Antragsabgabe kann frühestens sechs Monate vor dem Erreichen des Mindestalters gemäß § 10 FeV und unter 18 Jahren nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des Mindestalters abgelegt werden. Die Anträge auf die Fahrerlaubnis müssen persönlich gestellt werden.
Der vom Prüfer, nach bestandener Prüfung, ausgestellte vorläufige Nachweis der Fahrerlaubnis (vorläufiger Führerschein) gilt für drei Monate im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung. Der im Besitz befindliche Führerschein wird vom Prüfer eingezogen, danach wird Ihnen der Kartenführerschein automatisch durch die Bundesdruckerei zugeschickt und der vorläufige Führerschein wird ungültig.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhältlich bei der Fahrschule)
  • bei Minderjährigen beide Unterschriften der gesetzlichen Vertreter oder Sorgerechtsbescheinigung (bei alleinigem Sorgerecht)
  • Personalausweis/ Reisepass/ Aufenthaltstitel
  • aktueller Führerschein
  • Nachweis Erste Hilfe
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • biometrisches Passbild

Gebühr: 49,80 €
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Es werden nur vollständige Anträge abgenommen.

Fahrschulantrag - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Voraussetzungen:
Sie sind mit Hauptwohnsitz im Unstrut-Hainich-Kreis gemeldet.

Die Antragsabgabe kann frühestens sechs Monate vor dem Erreichen des Mindestalters gemäß § 10 FeV und unter 18 Jahren nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden. Die Anträge auf die Fahrerlaubnis müssen persönlich gestellt werden.
Der vom Prüfer, nach bestandener Prüfung, ausgestellte vorläufige Nachweis der Fahrerlaubnis (vorläufiger Führerschein) gilt für drei Monate im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung. Der Kartenführerschein wird Ihnen automatisch durch die Bundesdruckerei zugesandt, der vorläufige Führerschein wird bei Erhalt des Kartenführerscheins ungültig.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhältlich bei der Fahrschule)
  • bei Minderjährigen beide Unterschriften der gesetzlichen Vertreter oder Sorgerechtsbescheinigung (bei alleinigem Sorgerecht)
  • Personalausweis/ Reisepass/ Aufenthaltstitel
  • Nachweis Erste Hilfe
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • biometrisches Passbild

Gebühr: 49,80 €
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Es werden nur vollständige Anträge abgenommen.

Fahrschulantrag - Begleitetes Fahren mit 17

Allgemeine Informationen:
Das „Begleitete Fahren ab 17“ dient der Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger und Fahranfängerinnen. Gerade die Gruppe der 18- bis 24-jähren hat in Deutschland das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr.
Für den Erwerb der Fahrerlaubnis ab 17 gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen, wie bei einem normalen Führerschein.

Anforderungen an die Begleitpersonen:
Die begleitende Person:

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, Europäischen Union/ Europäischer Wirtschaftsraum (EU/ EWR)- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

Voraussetzungen:
Sie sind mit Hauptwohnsitz im Unstrut-Hainich-Kreis gemeldet.

Es muss ein Antrag auf Teilnahme am „Begleiteten Fahren mit 17“ persönlich gestellt und Angaben zu den vorgesehenen Begleitpersonen gemacht werden. Die gesetzlichen Vertreter (in der Regel sind das die Eltern oder Alleinerziehende-bestätigt durch eine Sorgerechtsbescheinigung) müssen der Teilnahme am begleitenden Fahren mit 17 zustimmen und auch ihr Einverständnis zu den Begleitpersonen erklären.

Die Antragsabgabe kann frühestens sechs Monate vor dem Erreichen des 17. Lebensjahres erfolgen.
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.
Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden. Die vom Prüfer ausgestellte Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres, im Inland, zum Nachweis der Fahrberechtigung und wird automatisch ungültig, bei Erhalt des Kartenführerscheins. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird Ihnen ein regulärer Kartenführerschein ausgestellt. Sofern Sie nicht bereits einen Kartenführerschein (z.B. für Klasse AM) besitzen, wird Ihnen dieser automatisch durch die Bundesdruckerei zugeschickt. Bei Vorbesitz einer bereits erworbenen Fahrerlaubnis, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Abholung.

 

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhältlich bei der Fahrschule) mit beiden Unterschriften der gesetzlichen Vertreter oder Sorgerechtsbescheinigung (bei alleinigem Sorgerecht)
  • ausgefüllte Anlage 1 (Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis) mit beiden Unterschriften der gesetzlichen Vertreter oder Sorgerechtsbescheinigung
  • ausgefüllte Anlagen 2 (Anlage zum Antrag zur Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ – Begleitperson) mit Unterschrift und Führerscheinkopien der Begleiter
  • Personalausweis/ Reisepass/ Aufenthaltstitel
  • Nachweis Erste Hilfe
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • biometrisches Passbild

Gebühr: 50,80 € zzgl. 12,00 € pro Begleitperson
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Es werden nur vollständige Anträge abgenommen.

Fahrschulantrag - Moped-Führerschein mit 15 Jahren

Allgemeine Informationen:
Der „Moped Führerschein mit 15 Jahren“ sieht vor, dass bereits 15-jährige über eine Fahrausbildung die Berechtigung für die Führerscheinklasse AM erwerben können. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist derzeit bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres auf die Länder des Hoheitsgebietes des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, des Landes Brandenburgs, des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Freistaates Thüringen beschränkt.

Auf dem Führerschein erfolgt eine Eintragung der SZ 195: „Auflage zu der Klasse AM: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5a StVG Gebrauch gemacht haben“.

 

Voraussetzungen:
Sie sind mit Hauptwohnsitz im Unstrut-Hainich-Kreis gemeldet.

Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters von 15 Jahren, persönlich und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des 15. Lebensjahres abgelegt werden.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhältlich bei der Fahrschule) mit beiden Unterschriften der gesetzlichen Vertreter oder Sorgerechtsbescheinigung (bei alleinigem Sorgerecht)
  • Personalausweis/ Reisepass/ Aufenthaltstitel
  • Nachweis Erste Hilfe
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    biometrisches Passbild

 

Gebühr: 49,00 €
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Es werden nur vollständige Anträge abgenommen.

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