Untere Denkmalschutzbehörde

Die Erhaltung von Denkmalen ist seit Bestehen des Denkmalschutzgesetzes zu einer wichtigen Aufgabe geworden. Dabei geht es heute nicht mehr nur um einige historische Prunkstücke, wie Kirchen und Schlösser, sondern allgemein um Zeugnisse unserer lebendigen Vergangenheit, um gewachsene Stadt- und Ortsbereiche, um Ensembles, Straßenzüge, Grünanlagen usw. und auch um Einzelgebäude wie z. B. alte Bauernhäuser oder Fabrikanlagen aus der frühindustriellen Zeit. Aus diesem Grund sind die zuständigen Denkmalbehörden verpflichtet, schutzwürdige Gebäude in die Denkmalliste einzutragen.

Bei der Unterhaltung und Umgestaltung von Kulturdenkmalen sind die Bestimmungen des Thüringer Denkmalschutzgesetzes zu beachten. Die Mitarbeiter/innen sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zuständig.

Die UDSB nimmt die Aufgaben zur Erhaltung, Bergung und Bewahrung der Kulturdenkmale im Landkreis wahr. Bei der Erfüllung dieser grundsätzlichen Zielstellungen sind nachfolgende wesentliche Aufgaben durch die untere Denkmalschutzbehörde beim Vollzug des Thüringer Denkmalschutzgesetzes in der Bau- und Bodendenkmalpflege zu lösen.

  • Bearbeitung von baugenehmigungs- und erlaubnispflichtigen Maßnahmen (Neubau, Umbau, Sanierung, Modernisierung, Konservierung, Restaurierung)
  • Erteilung aller denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisse gemäß § 13 Thüringer Denkmalschutzgesetz, fachliche Überprüfung der Zumutbarkeit der genehmigungspflichtigen Maßnahmen an Kulturdenkmälern
  • Entscheidung und Erteilung aller denkmalschutzrechtlicher Zustimmungen für baugenehmigungspflichtige Maßnahmen, Zumutbarkeitsprüfungen, Prüfen und Bewerten von Fachgutachten, denkmalpflegerischen Zielstellungen, restauratorischen Gutachten, Bestandsdokumentationen, Entscheidungen für denkmalschutzrechtliche Maßnahmen, Prüfen und fachliches Bewerten des Kunstgutes und Veranlassung der Restaurierung
  • Fachliche Vorbereitung im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Prüfung, Stellungnahme, Ablehnung, Entscheidung
  • Prüfung und Erarbeitung von Stellungsnahmen zu regionalen Maßnahmen des Bauplanungsrechts einschließlich Flächennutzungspläne, Ortsgestaltungssatzungen, Abrundungssatzungen, Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne
  • Entscheidung über die Einleitung von Schutzmaßnahmen und Einleitung von Verwaltungsverfahren bei Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz,
  • Abwägung und Veranlassung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, Zwangsgeldandrohungen nach Ermessen und Zumutbarkeit, Bearbeitung von Widerspruchsverfahren
  • Fachliche Beratung von öffentlichen und privaten Bauträgern und Eigentümern für Vorhaben an Kulturdenkmälern, bei Denkmalensembles und des Umgebungsschutzes, Einsatz von finanziellen Zuschüssen, Berechnung und Stellungnahmen zu Steuervergünstigungen
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