Unsere Aufgaben und unser Anliegen
Der Fachdienst Bau und Umwelt ist in mehrere Arbeitsgebiete untergliedert.
Der Unstrut-Hainich-Kreis ist zuständige untere Bauaufsichtsbehörde und nimmt die Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich für alle Städte und Gemeinden des Unstrut-Hainich-Kreises außer der Stadt Mühlhausen und seiner Ortsteile wahr. Der Stadt Mühlhausen wurde die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde für ihr Territorium übertragen.
Die unteren Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Gebäuden sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Bevor eine Baumaßnahme begonnen wird, ist es immer ratsam, sich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde über die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit zu informieren und darüber beraten zu lassen, ob ein entsprechendes bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren notwendig ist.
Dem Fachdienst Bau und Umwelt ist die untere Denkmalschutzbehörde zugeordnet. Die Aufgabe der unteren Denkmalschutzbehörde wird ebenfalls als Aufgabe im übertragenen Wirkungsbereich wahrgenommen. Aufgabe der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes ist es, Kulturdenkmale zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche und dörfliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden. Dabei obliegt dem Denkmalschutz die hoheitlich-rechtliche Aufgabe und Verantwortung der Denkmalpflege, die fachliche Beratung und die Fürsorge für den Denkmalschutz. Die Denkmalschutzbehörden haben diejeni- gen Maßnahmen zum Schutz von Kulturdenkmälern zu treffen, welche das Thüringer Denkmalschutz zur Erhaltung, Bergung und Bewahrung vorschreibt. Sie haben bei allen Entscheidungen den berechtigten Interessen der Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen Rechnung zu tragen. Durch die Erteilung von Erlaubnissen aufgrund dieses Gesetzes wird durch die untere Denkmalschutzbehörde darüber entschieden, ob ein Kulturdenkmal zerstört, umgestaltet/instandgesetzt oder im äußeren Erscheinungsbild geändert wird. Gemäß der Zuständigkeit im Land Thüringen verfügt die Stadt Mühlhausen über eine eigene untere Denkmalschutzbehörde.
Der Fachdienst Bau und Umwelt nimmt auch die Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich für die Belange im Umweltbereich als zuständige untere Verwaltungsbehörde wahr. So gehören zum Fachdienst die untere Immissionsschutz-, Abfall- und Bodenschutz-/Altlastenbehörde, die untere Wasserbehörde sowie die untere Naturschutzbehörde.
Die untere Immissionsschutz-/ Abfall- und Bodenschutz-/Altlastenbehörde ist verantwortlich für den gebiets- und anlagenbezogenen Immissionsschutz, die integrierte immissionsschutzrechtliche Überwachung, die Erfüllung aller Aufgaben des Abfall und Kreislaufwirtschaftsgesetzes, den Vollzug des Chemikalienrechts sowie der Erfassung nicht genehmigter Abfallablagerungen. Darüber hinaus sind alle Aufgaben als untere Bodenschutz-/Altlastenbehörde in diesem Sachgebiet integriert. Zu den Aufgaben des Arbeitsgebietes Bodenschutz/Altlasten gehören die Untersuchung und Bewertung von stofflichen und nicht stofflichen Bodenveränderungen, die Anordnung von Sanierungsuntersuchungen und die Erarbeitung von Stellungnahmen in anderen Verfahren zu Belangen des Aufgabengebietes Bodenschutz/Altlasten.
Die untere Wasserbehörde nimmt alle Aufgaben für den Gewässerschutz, den Schutz des Grundwassers, die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung, den Gewässerausbau-/unterhaltung und die Gewässeraufsicht wahr. Zusätzlichen werden alle Entscheidungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die Überwachung genehmigter Anlagen sowie Anzeigen zum unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen realisiert. Fachaufgaben für kommunales bzw. industriell/gewerbliches Abwasser, Gewässerschutz, Gewässeraufsicht und Siedlungswasserwirtschaft werden ebenfalls wahrgenommen.
Die untere Naturschutzbehörde erfüllt als untere Verwaltungsbehörde Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungsbereich in allen Angelegenheiten des Naturschutzes. Sie ist bei allen Zulassungsverfahren Einvernehmensbehörde und für die Genehmigung und Untersagung von Eingriffen in Natur und Landschaft zuständig. Weiterer Schwerpunkt ist die Sicherung der Aufgaben zur Landschaftspflege und zum Arten- und Biotopschutz, die Mitwirkung bei der Erstellung von Landschaftsplänen und deren Integration in Bauleitpläne. Eine weitere Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde ist die Ausweisung, Änderung von Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie von Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteilen, die Durchführung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen sowie die Erteilung des Einvernehmens als Träger öffentlicher Belange in anderen Verfahren. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Sachbearbeitung und der Vollzug artenschutzrechtlicher Bestimmungen nach EU- und Bundesrecht (einheimischer und handelsrelevanter Artenschutz).
Nutzen Sie die Möglichkeiten, sich über die einzelnen Arbeitsgebiete und deren zu lösenden Aufgaben zu informieren. Wenden Sie sich zu den genannten Schwerpunkten vertrauensvoll an die Mitarbeiter des Fachdienstes Bau und Umwelt.
Das Organigramm des Fachdienstes Bau und Umwelt können Sie hier einsehen.