Vorsorgevollmacht sichert eigenen Willen
Die Betreuungsbehörde des Fachdienstes Gesundheit beim Landratsamt ist telefonisch erreichbar in Mühlhausen unter 03601 802370/88 und in der Außenstelle in Bad Langensalza unter 03601 802766. Diese Behörde bietet Rat und Hilfe in allen Vorsorge- und Betreuungsangelegenheiten.
Vom Betreuungsrecht betroffen sind volljährige Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder körperlichen, geistigen bzw. seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr ganz oder teilweise selbst regeln können und deshalb auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Die Betreuung hat keine Auswirkung auf die Geschäftsfähigkeit. Sie wird nur für eng umschriebene Aufgabenkreise bestellt, zum Beispiel für Sorge für die Gesundheit, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Einrichtungen.
Die Notwendigkeit und der Umfang einer Betreuung werden vom Betreuungsrichter und der Betreuungsbehörde mit Hilfe von medizinischen Gutachten und Sozialberichten geprüft und dabei die Möglichkeiten der Unterstützung oder Übernahme von Verrichtungen durch die Familie, soziale Dienste oder bevollmächtigte Personen besonders beachtet.
Bevor es zur Einrichtung eines Betreuungsverhältnisses kommt, sind bestimmte Voraussetzungen notwendig, d. h. die Erstellung eines so genannten Sozialberichtes durch die Mitarbeiter der Behörde, ein ärztliches Gutachten, welches die Notwendigkeit einer Betreuerbestellung begründet. Hierbei wird Bezug auf den § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB genommen. Danach trifft der Betreuungsrichter den Beschluss über den Umfang und die Dauer des Betreuungsverhältnisses.
Erwähnenswert sei noch, dass im Vorfeld andere Hilfsmöglichkeiten, zum Beispiel soziale Dienste, Familienmitglieder oder Bekannte geprüft werden, welche eine gerichtlich bestellte Betreuung entbehrlich machen.
Sollte doch eine Betreuung unumgänglich werden, wird erst innerhalb der Familie oder im Bekanntenkreis die Möglichkeit einer ehrenamtlichen Betreuung geprüft oder Vorsorge durch einen Vollmachtnehmer in Erwägung gezogen.
Eine Vollmacht geht vor Betreuung. Deshalb sollten Sie vorsorgen.
Betreuungsverfügung
In der Betreuungsverfügung benennt der volljährige Verfasser eine Person des Vertrauens für den Fall, dass das Betreuungsgericht bei Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit einen gesetzlichen Betreuer einsetzen muss. In dieser Verfügung können nicht nur Wünsche bezüglich einer Person, sondern auch inhaltliche Wünsche festgelegt werden. So ist beispielsweise möglich, die gewünschte Art der Verwaltung des eigenen Geldes, Zuwendungen an andere Personen oder den Vorzug einer bestimmten Pflegeeinrichtung zu verfügen.
Denkbar sind auch Bestimmungen für den Fall dauernder Bewusstlosigkeit oder einer unheilbaren Krankheit. Wenn es Ihrer Überzeugung entspricht, dass eine Verzögerung des Leidens und des Sterbevorganges mit Hilfe der Apparatemedizin nicht erfolgen sollte, so können Sie in der Betreuungsverfügung darauf hinweisen, dass sich die Behandlung in einem solchen Falle auf schmerzlindernde Maßnahmen und eine Grundpflege beschränken soll.
Die Betreuungsverfügung sollte schriftlich abgefasst, an eine Person des Vertrauens oder als Original kostenlos dem Amtsgericht übergeben werden.
Vorsorgevollmacht
Hierbei könnten Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Diese können allgemein oder speziell auf bestimmte Bereiche abgestimmt werden. Mit der Erteilung einer solchen Vorsorgevollmacht haben Sie für den Betreuungsfall noch mehr Selbstbestimmung, als dies im Rahmen einer Betreuungsverfügung möglich ist. Ein Vollmachtnehmer hat mehr Handlungsspielraum als ein gerichtlich bestellter Betreuer, welcher dem Betreuungsgericht in umfassender Weise rechenschaftspflichtig ist.
In der Vorsorgevollmacht sollte präzise benannt werden:
- Wer soll die/der Bevollmächtigte sein (Name, Anschrift, evtl. Verwandtschaftsgrad des Bevollmächtigten).
- Welche Aufgaben und Bereiche sollen übertragen werden?
- Welche Wünsche und Anweisungen hat die/der Bevollmächtigte zu berücksichtigen?
Die Vorsorgevollmacht unterliegt keiner Formvorschrift. Eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung oder eine Beglaubigung im Fachdienst Gesundheit ist zu empfehlen, aber auch eine Bestätigung des Hausarztes über die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt des Erstellens der Vollmacht ist ausreichend. Sie können die Vorsorgevollmacht ebenfalls kostenlos beim Amtsgericht hinterlegen.
Dokumentenmappe
Bewahren Sie wichtige Papiere, Urkunden, Versicherungspolicen oder ähnliche Dokumente an einem festen Platz, am besten in einer so genannten Dokumentenmappe auf. Sie können jederzeit zur Regelung von Behördenangelegenheiten und in einem Notfall darauf zurückgreifen. Auch die Person Ihres Vertrauens kann leichter wichtige Angelegenheiten erledigen, sollten Sie selbst nicht in der Lage dazu sein.
Folgende Unterlagen gehören zum Beispiel in diese Dokumentenmappe:
- Geburtsurkunde
- Stammbuch
- Zeugnisse
- Rentenbescheid
- Wertpapiere
- Schuldurkunde
- Heiratsurkunden
- Testament
- Sozialversicherungsunterlagen
- Versicherungspolicen
- Sparbücher.
Eine Beratung in all diesen Fragen ist in der Betreuungsbehörde, Lindenhof 1 in 99974 Mühlhausen möglich. Broschüren oder Formulare werden kostenlos durch uns zur Verfügung gestellt. Sie können ein Formular aber auch aus dem Internet herunterladen.