Mit dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 30.06.2006, den §§ 23 und 36 des Infektionsschutzgesetz vom 28.07.2011, § 3 Nr.2 KBV-Beschluss und § 13 Abs. 2 der Thüringer medizinischen Hygieneverordnung vom 23.08.2012 wurde dem Öffentlichen Gesundheitsdienst die Aufgabe von Netzwerkbildungen übertragen.
Im Freistaat Thüringen hat das zuständige Gesundheitsamt dabei die Koordinationsaufgabe. Das aufzubauende MRE Netzwerk im Unstrut-Hainich-Kreis soll zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und von Erregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen und insbesondere zu Zwecken der Vereinbarung von einheitlichen Screening-, Management- und Überleitungskriterien beitragen.
Mit allen an der Patientenversorgung beteiligten ambulanten und stationären Einrichtungen und Diensten sollen nachhaltige Kooperationen gebildet werden.
Die Verwendung von Informationsmaterial des Netzwerk Thüringen, eingestellt auf den Internetseiten des TLV stellt eine umfangreiche Informationsmöglichkeit dar.
Auf die Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (www.kbv.de) wird ebenfalls verwiesen.
Ansprechpartner für das MRE Netzwerk im Unstrut-Hainich-Kreis sind:
Frau Dr. Claus
Tel.: 03601 802391
Fax: 03601 802383
Herr Dr. Hierl
Tel.: 03601 802364
Fax: 03601 802383