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Klimaschutzkonzept

Ziel des Klimaschutzkonzeptes
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nuklearer Sicherheit will der Landkreis das Thema Klimaschutz langfristig in der Landkreisverwaltung und im Landkreis etablieren.

Hauptziel der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes im Unstrut-Hainich-Kreis ist es, den lokalen Klimaschutz zu unterstützen, indem er auf eine konzeptionelle Grundlage gestellt wird: hierzu gehören u.a. Bestandsaufnahme, Erkennen der Gestaltungsmöglichkeiten, Beteiligung, Maßnahmenvorschläge und Öffentlichkeitsarbeit.

Im Konzept sollen kurz-, mittel- und langfristige Zielsetzungen zur Treibhausgas-Reduzierung definiert werden, Potenziale zur Energieeinsparung abgeleitet sowie Prioritäten und Handlungsschwerpunkte festgelegt werden.


Projektübersicht

Förderkennzeichen:
67K18888

Projektleiter:
Felix Freitag

Bewilligungszeitraum:
01.04.2022 bis 15.06.2024

Vorhabenthema:
KSI: Schaffung einer Personalstelle für die Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes in der Landkreisverwaltung des Unstrut-Hainich-Kreises für die eigenen Zuständigkeiten


Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso, wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Weitere Informationen zur nationalen Klimaschutzinitiative können auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums unter www.klimaschutz.de oder auf der Seite des Projektträgers unter https://www.z-u-g.org/nki/ eingesehen werden.

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Kontaktdaten | Fachberatung Tagespflege

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Fachdienst Jugend und Bildung
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen
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Wir sind für Sie da:

Frau Constanze Burkhardt
Tel.: +49 3601 802289
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Frau Christina Seigis
Tel.: +49 3601 802288
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Frau Anja Ganß
Tel.: +49 3601 801029
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Unsere Aufgaben sind:

  • Zahlung von Pflegegeld bei Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien
  • Bearbeitung der Anträge auf Zuschüsse und einmalige Beihilfen
  • Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen
  • Festsetzung von Kostenbeiträgen / Kostenbeteiligung bei der Gewährung von stationären und teilstationären Hilfen sowie vorläufigen Schutzmaßnahmen

 

Ihr Ansprechpartner:

Frau Güntsch
Tel.: 03601/802213

Frau Weber
Tel.: 03601/802350

Frau Schramm
Tel.: 03601/801905

Frau Deidersen
Tel. 03601/802352

Herr Rönick
Tel.: 03601/802272

Meldeformular für positiv getestete Personen (PCR-Test)

PCR-Test positivSie wurden positiv auf das Coronavirus getestet?

Wenn Sie per PCR, vergleichbarem PoC-NAT-Test oder einem Antigen-Test positiv auf das neuartige Coronavirus getestet wurden, besteht für Sie eine Absonderungspflicht von längstens 10 Tagen, ausgehend vom Tag nach der Positivtestung. Dem Arbeitgeber gegenüber können Sie das positive PCR-Ergebnis bzw. die Bescheinigung der Teststelle über den positiven Antigentest als Nachweis vorlegen.

Wird dennoch nach positivem PCR-Testergebnis ein Bescheid als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber benötigt, nutzen Sie bitte nachfolgenden Link zum Meldeformular (https://cmsfs.de/unstrut-hainich-kreis-kontaktformular), um dem Gesundheitsamt weitere Informationen zu Ihrer persönlichen Situation mitzuteilen.

Eine vorzeitige Beendigung der Absonderung ist frühestens nach Ablauf von fünf Tagen bei mindestens 48-stündiger Symptomfreiheit möglich. Eine Testung zur vorzeitigen Beendigung der Absonderung ist nicht mehr generell vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen.

Eine Ausnahme besteht dahingehend bei Beschäftigten in medizinischen und Pflegeeinrichtungen. Für eine Tätigkeitsaufnahme vor Ablauf der 10 Tage ist eine negative Testung erforderlich. Wir bitten darum, das Ergebnis per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu übermitteln.

Falls Sie einen digitalen Genesenen-Nachweis benötigen, können Sie diesen unter Vorlage Ihres positiven PCR-Ergebnisses oder Ihres Absonderungsbescheides in einer Apotheke erhalten.

Der Fachdienst Gesundheit bedankt sich für Ihre Geduld und wünscht allen Erkrankten gute Besserung!

 

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Ausfüllhinweise

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Pflichtfelder aus. Andernfalls kann das Meldeformular nicht abgesendet werden.
Felder, in denen ein Datum einzutragen ist (bspw. Wann wurde der aktuelle positive PCR-Test durchgeführt?) können über den Kalender befüllt werden. Alternativ ist die manuelle Zahleneingabe möglich. Nach der Eintragung der Ziffern betätigen Sie zwei Mal die Enter-Taste.
Für den Fall, dass Sie in einem Ortsteil einer Kommune wohnhaft sind, ergänzen Sie den Namen des Ortsteils im dazugehörigen Eingabefeld (Beispiel - Wohnort: Vogtei - Ortsteil: Niederdorla).
Sollte der PCR-positiv-Getestete über einen gesetzlichen Vertreter bzw. einen gesetzlichen Betreuer verfügen, sind die Kontaktdaten dieser Person an der entsprechenden Stelle einzutragen. Persönliche Anmerkungen (bspw. eine Zustellung des Quarantänebescheids per Post wird gewünscht) oder Fragen an das Gesundheitsamt notieren Sie bitte im dafür vorgesehenen Notizfeld.
Bei Rückfragen zum Formular selbst bzw. bei technischen Problemen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner unter folgender Rufnummer: 03601-802359.

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