Alle Feuerwehrsirenen in den Städten und Gemeinden des Unstrut-Hainich-Kreises sind mit Sirenenfernwirkempfängern ausgerüstet. Diese Fernwirkempfänger sind Eigentum des Landkreises Unstrut-Hainich.
Über die Fernwirkempfänger können die Sirenen sowohl einzeln, als auch alle gleichzeitig durch die Mitarbeiter der Kreisleitstelle in Mühlhausen ausgelöst werden.
Übertragbar ist das Feuersirenensignal und ein Prüfsignal (10 Sekunden Dauerton).
Alle Sirenen werden monatlich, jeweils am ersten Samstag des laufenden Monats, auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft. Die Überprüfung beginnt um 11.00 Uhr und endet spätestens um 11.30 Uhr.
Die Auslösung des Sirenenalarms zu Überprüfungszwecken erfolgt am ersten Samstag
- der Monate mit einer ungeraden Zahl zentral durch die Kreisleitstelle
- der Monate mit einer geraden Zahl in Zuständigkeit der jeweiligen Kommune.
Das Ergebnis der Sirenenprobeläufe wird unmittelbar nach Abschluss an die Kreisleitstelle gemeldet. Die Mitarbeiter der Leitstelle führen einen Nachweis hierüber.
Auf Anforderung des Bürgermeisters bzw. seines Wehrführers oder Ortsbrandmeisters können Sirenenprobeläufe durch die Leitstelle auch sequentiell durchgeführt werden.