Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf einer vorherigen Erlaubnis. Zu den beweglichen Sachen gehören auch Früchte auf dem Halm und Holz auf dem Stamm.
Was müssen Sie mitbringen?
- Antrag
Formular - Personalausweis, ggf. Vollmacht (bei Ausländern: Reisepass, aktuelle Meldebestätigung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG ect.) einen Auszug aus dem Handelsregister
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Hinweis:
Das Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Der Versand erfolgt direkt an das Gewerbeamt. - Vermögens- /Kapitalnachweis
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts (§ 882 b ZPO)
(zuständiges Amtsgericht -Schuldnergericht- bis zum 31.12.2015 und Amtsgericht Meiningen
- Beantragung online unter: www.vollstreckungsportal.de) - Auskunft des Insolvenzgerichtes
Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis (§ 26 Abs. 2 InsO) und Mitteilung, ob Verfahren eröffnet wurde (Beantragung zuständiges Amtsgericht)
Kosten:
Die Gebühren werden nach dem Verwaltungsaufwand festgesetzt.