Die Sperrzeit für Spielhallen ist gem. § 6 (1) Thüringer Spielhallengesetz wie folgt festgelegt:
- Spielhallen von 01:00 Uhr bis 09:00 Uhr
Die Sperrzeiten sind gem. § 5 ThürGastG in Thüringen wie folgt festgelegt:
Veranstaltungen mit Musikaufführungen im Freien oder in Festzelten:
von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
Veranstaltungen, Biergärten etc. ohne Musikaufführung im Freien oder in Festzelten:
von 01:00 Uhr bis 06:00 Uhr
Theater- oder Filmvorführungen im Freien oder in Festzelten:
von 24:00 Uhr bis 06:00 Uhr
Die Behörde kann die Sperrzeiten bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse verlängern, verkürzen oder aufheben.
Was müssen Sie mitbringen?
- Antrag
Formular - Einverständnis der zuständigen Ordnungsbehörde
Achtung:
Antragstellung mindestens 3 Wochen vor Veranstaltungsdurchführung
Kosten:
Die Gebühr wird nach Verwaltungsaufwand berechnet.