Förderung aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidentenkonferenz der Bundesländer wichtige gesundheitspolitische Weichenstellungen eingeleitet, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst strukturell zu stärken und weiterzuentwickeln.

Der „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ hat das Ziel den Öffentlichen Gesundheitsdienst in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf allen Verwaltungsebenen zu fördern und zu modernisieren. Dies gilt insbesondere für den Personalaufbau in den Gesundheitsämtern, die Vernetzung unter den Ämtern und die Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Der Digitalisierung kommt im Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ein besonderer Stellenwert zu. Der digitale Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wird bis zum Jahr 2026 mit über 800 Millionen Euro gefördert. Insgesamt stellt der Bund für die Umsetzung des Paktes Mittel in Höhe von 4 Milliarden Euro zur Verfügung.

Auch der Fachdienst Gesundheit des Unstrut-Hainich-Kreises konnte in den zurückliegenden Jahren bereits vom Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst profitieren und zusätzliches Personal einstellen sowie Fortschritte auf dem Weg zum „Digitalen Gesundheitsamt 2025“ erzielen. Hierbei wurde u.a. in die Neuanschaffung digitaler Arbeitsgeräte und die Aktualisierung von Software investiert, um wesentliche digitale Strukturen und Prozesse aufzubauen. Weiterhin sollen perspektivisch Interoperabilitätsstandards zur Sicherstellung einer übergreifenden Kommunikation etabliert werden und zentral nutzbare Plattformen entstehen. Nähere Informationen zum Digitalen Gesundheitsamt 2025 finden Sie hier: https://gesundheitsamt-2025.de/.

gefördert im Rahmen des Pakt ÖGD

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logo Finanziert von der europäischen Union

Bund und Länder haben sich im Rahmen des milliardenschweren Entlastungspakets in der Energiekrise darauf geeinigt, 2023 ein Deutschlandticket für 49 Euro im Monat einzuführen, der Bundestag hat einen entsprechenden Finanzierungsplan beschlossen. Mit dem Ticket soll der öffentliche Personennahverkehr vor allem für Pendler attraktiver werden.

Auch im Unstrut-Hainich-Kreis wird das Deutschlandticket seine Anwendung finden. Gemeinsam mit den im Unstrut-Hainich-Kreis wirkenden Verkehrsunternehmen, Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH, Stadtbus-Gesellschaft Mühlhausen und Sondershausen mbH, Salza-Tours König OHG, Omnibusbetrieb Weingart und Reise-Schieck beantworten wir Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das 49 € Ticket:

Wann kommt das 49-Euro-Ticket?

Das 49-Euro-Ticket wird zum 1. Mai 2023 eingeführt und die deutschlandweit gültige Monatskarte wird ab dem 3. April verkauft.

Wie kommt man an das 49-Euro-Ticket?

Grundsätzlich gibt es das Deutschlandticket nur digital in einem monatlich kündbaren Abonnement. Die Verkehrsunternehmen im Unstrut-Hainich-Kreis haben auch in kürzester Zeit Möglichkeiten für ihre Fahrgäste geschaffen, das Deutschlandticket unkompliziert zu erwerben.

Der Link zum Abo-Portal ist über die Homepage des jeweiligen Verkehrsunternehmens erreichbar. Im Abo-Portal kann das Deutschlandticket erworben werden. Der Link ist über einen PC, Tablet oder einem Smartphone erreichbar.

In der nächsten Ausbaustufe werden die Verkehrsunternehmen das Deutschlandticket dem Fahrgast über eine eigene App bzw. Chipkarten zur Verfügung stellen Diese Stufe soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein.

Die Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH bietet den Fahrgästen, die über keinen Online-Zugang verfügen, zusätzlich die Möglichkeit an, am ZOB Mühlhausen und >Sondershausen sowie in den Betriebshöfen das Abo abzuschließen. Die Fahrgäste bekommen bis zur Ausreichung der Chipkarten jeden Monat ihr Ticket per Post in Papierform zugeschickt.

Es ist nicht direkt in den Bussen erhältlich.

Die Tickets sind jeweils einen Monat, vom ersten bis zum letzten Tag des Monats, gültig und werden automatisch verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Gilt das Ticket deutschlandweit im Nah- oder Regionalverkehr?

Ja, das 49-Euro-Ticket gilt deutschlandweit für Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr. Nicht eingeschlossen sind Fernverkehrs-Züge wie ICE, IC oder EC.

Dürfen weitere Personen oder Fahrräder kostenlos mitgenommen werden?

Mit dem 49-Euro-Ticket dürfen grundsätzlich keine anderen Personen mitgenommen werden - nur Kinder unter sechs Jahren fahren kostenlos mit. Das Ticket ist personengebunden und in Kombination mit einem behördlichen Ausweisdokument gültig.

Bei der Mitnahme von Fahrrädern und Hunden gelten die Tarifbestimmungen der ansässigen Verkehrsunternehmen.

Wie kann das Ticket gekündigt werden?

Das Deutschlandticket kann zum 10. eines Monats, jeweils zum Monatsende gekündigt werden.

Wie wird das Deutschlandticket im Schülerverkehr im Unstrut-Hainich-Kreis eingesetzt?

Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis hat zusammen mit den 5 Verkehrsunternehmen beschlossen, dass das Deutschlandticket für den reinen Schülerverkehr keine Anwendung findet. Das heißt, bis zum Schuljahresende fahren die Schulkinder weiterhin mit ihren vom Verkehrsunternehmen herausgegebenen Fahrausweisen. Wir haben uns aufgrund der unklaren finanziellen Lage zu diesem Schritt entschieden.

Diejenigen Schüler*innen, die bisher eine individuelle Abrechnung mit dem FD Straßenverkehr durchführen (sogenannte Selbstzahler), sollten, wenn ihre Monatskarte teurer ist als 49 €, nun auch das Deutschlandticket nutzen, da nur dieser Betrag vom Landratsamt erstattet werden kann. Das bedeutet für die Monate Mai und Juni ein Abonnement einzugehen, dass am 10.06.2023 wieder gekündigt werden müsste, wenn es nicht privat weiter genutzt werden soll. Für den Monat Juli ist für die eine Woche vor den Sommerferien eine Wochenkarte abrechenbar. Die Monatstickets werden vorerst als Papierticket mit einem QR-Code herausgegeben.

Das Deutschlandticket ist personenbezogen und damit nur mit einem behördlichen Ausweisdokument gültig. Wir haben uns dazu entschlossen für diesen individuellen Schülerverkehr Schülerausweise im Zusammenhang mit den Tickets anzuerkennen. Schülerausweise werden in den jeweiligen Schulen der Kinder ausgestellt. Außerhalb des Unstrut-Hainich-Kreises wird aber ein behördliches Ausweisdokument benötigt.

Ziel des Klimaschutzkonzeptes
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nuklearer Sicherheit will der Landkreis das Thema Klimaschutz langfristig in der Landkreisverwaltung und im Landkreis etablieren.

Hauptziel der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes im Unstrut-Hainich-Kreis ist es, den lokalen Klimaschutz zu unterstützen, indem er auf eine konzeptionelle Grundlage gestellt wird: hierzu gehören u.a. Bestandsaufnahme, Erkennen der Gestaltungsmöglichkeiten, Beteiligung, Maßnahmenvorschläge und Öffentlichkeitsarbeit.

Im Konzept sollen kurz-, mittel- und langfristige Zielsetzungen zur Treibhausgas-Reduzierung definiert werden, Potenziale zur Energieeinsparung abgeleitet sowie Prioritäten und Handlungsschwerpunkte festgelegt werden.


Projektübersicht

Förderkennzeichen:
67K18888

Projektleiter:
Felix Freitag

Bewilligungszeitraum:
01.04.2022 bis 15.06.2024

Vorhabenthema:
KSI: Schaffung einer Personalstelle für die Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes in der Landkreisverwaltung des Unstrut-Hainich-Kreises für die eigenen Zuständigkeiten


Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso, wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Weitere Informationen zur nationalen Klimaschutzinitiative können auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums unter www.klimaschutz.de oder auf der Seite des Projektträgers unter https://www.z-u-g.org/nki/ eingesehen werden.

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Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Fachdienst Jugend und Bildung
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen
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Wir sind für Sie da:

Frau Constanze Burkhardt
Tel.: +49 3601 802289
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Frau Christina Seigis
Tel.: +49 3601 802288
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Frau Anja Ganß
Tel.: +49 3601 801029
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