Projektaufruf zur Beantragung eines Gruppenprojektes zur Elternbegleitung im Jahr 2020

Der Unstrut-Hainich-Kreis bezuschusst Projekte aus Mitteln des Landesprogramms Familie, welche dazu beitragen, die Erziehungskompetenz von Familien mit minderjährigen Kindern zu fördern.

Es können Projekte eingereicht werden, die als vernetzende Gruppenangebote für Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf ausgerichtet sind und in denen die Teilnehmenden im Erleben mit anderen Familien

  • soziale Unterstützung im Erziehungsverhalten und in der Erziehungskompetenz erfahren sowie
  • ihre Selbstbefähigung, Selbstbestimmung und ihr Zugang zu gemeinschaftlicher Selbsthilfe für familiale Lebensgestaltung und zur Förderung ihrer Kinder gestärkt werden.

 

Projektanträge können ab sofort bis zum 28.02.2020 beim:
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Bereich Landrat
Stabsstelle Sozialplanung
Lindenbühl 28/29
99974 Mühlhausen

eingereicht werden.


Umfang und Höhe der Förderung
Es können Personal-, Sach- und Honorarausgaben für Projekte im Kreisgebiet beantragt werden. Nicht förderfähig sind investive Ausgaben sowie Angebote von Einrichtungen, die Bestandteil einer Leistungsvereinbarung mit einem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder Sozialhilfe sind.

Vom Antragsteller sind Eigenmittel i. H. v. mindestens fünf Prozent zu erbringen. Insofern das Projektziel/die Projektziele und die Umsetzung des Projektes nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben durch den Unstrut-Hainich-Kreis realisiert werden können, wird der Landkreis grundsätzlich eine 100%-Förderung bewilligen können.


Wer ist antragsberechtigt?
gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Träger sowie Städte und Gemeinden


Förderzeitraum
frühester Projektstart: 01.04.2020
Ende des Förderzeitraums: 31.12.2020

Der Start von Projekten kann in Ausnahmefällen auch vor dem 01.04.2020 förderunschädlich möglich sein.
Antragstellungen für Projekte, welche vor dem 01.04.2020 beginnen sollen, sind im Voraus mit der Bewilligungsbehörde abzustimmen.

 

Förderquelle & Bewilligungsbehörde
Die Gruppenprojekte werden durch das TMASGFF aus Mitteln des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ gefördert.Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis ist die Bewilligungsbehörde zur Weiterreichung der Landesmittel an die Antragsteller (Letztempfänger).

 

Förderrichtlinie
Richtlinie zum Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (Richtlinie LSZ)

 

AnsprechpartnerIn für (potentielle) Antragsteller
Für weiterführende Informationen und Beratungen zu Antragstellungen und zur Förderungsfähigkeit von Projekten wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Bereich Landrat
Stabsstelle Sozialplanung
Birgit Kaufhold
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen
Telefon: 03601 802083
Telefax: 03601 80132083
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin, wenn Sie ein Beratungsgespräch wünschen.

 

Downloads:

exurl symbolRichtlinie LSZ (nur informativ)

exurl symbolAntragsformular Gruppenangebote Elternbegleitung UHK_2020

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