Fahrschulwechsel

Allgemeine Informationen:
Sie haben bereits einen Fahrschulantrag, unter Benennung einer Fahrschule, in der Fahrerlaubnisbehörde gestellt. Aus persönlichen Gründen möchten Sie die Fahrschule wechseln.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel

Gebühr: 12,80 €


Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Landratsamt erweitert digitales Service-Angebot

Onlineterminvergabe Landratsamt Unstrut-Hainich-KreisMit der Einführung einer Online-Terminvergabe ab Montag, 3. Mai 2021 für die Bereiche Kfz-Zulassung und Fahrerlaubniswesen schreitet die Digitalisierung im Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises weiter voran.

Durch den neuen Service können die Bürgerinnen und Bürger nun Ihre Termine beispielsweise zur An- und Abmeldung eines Fahrzeugs, Beantragung eines Führerscheins oder einer Fahrerkarte schnell und bequem rund um die Uhr von zu Hause aus buchen. Bisher war eine Terminvergabe für die Zulassungs- und Führerscheinstelle nur telefonisch möglich. Dieses Angebot besteht aber auch weiterhin.

 

Rücktausch

Allgemeine Informationen:
Wird ein auf Grund einer deutschen Fahrerlaubnis ausgestellter Führerschein in einen Führerschein eines anderen Staates umgetauscht, bleibt die Fahrerlaubnis unverändert bestehen. Bei einem Rücktausch in einen deutschen Führerschein werden in diesem die noch gültigen Fahrerlaubnisklassen unverändert übernommen. Der Führerschein ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen.

Je nach Ausstellungsstaat wird der ausländische Führerschein über das Kraftfahrtbundesamt an die ausstellende Behörde übersendet oder in der Behörde verwahrte Führerscheine werden nach 3 Jahren vernichtet.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • Personalausweis/ Reisepass/ Aufenthaltstitel
  • ausländischer Führerschein
  • biometrisches Passbild

Gebühr: 37,20 €
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Es werden nur vollständige Anträge angenommen.

Antrag auf Umschreibung ausländischer Führerschein von Drittstaaten

Allgemeine Informationen:
Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt. Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich.

Vorausgesetzt das Sie die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen, kann Ihre ausländische Fahrerlaubnis – allerdings erst nach Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung – in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden; ein Ausbildungsnachweis ist nicht notwendig. Sie müssen von einer anerkannten Fahrschule zur Prüfung vorgestellt werden. Bei dieser erhalten Sie auch Ihren Antrag und alle Informationen.

Voraussetzungen:

  • Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein.
  • Die Dauer des Auslandsaufenthalts darf nicht weniger als 185 zusammenhängende Tage betragen haben.

Nach bestandener Prüfung wird der ausländische Führerschein bei Aushändigung des deutschen Führerscheins eingezogen. Je nach Ausstellungsstaat wird der ausländische Führerschein über das Kraftfahrtbundesamt an die ausstellende Behörde übersendet oder in der Behörde verwahrte Führerscheine werden nach 3 Jahren vernichtet.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhältlich bei der Fahrschule)
  • ausländischer Führerschein zur Überprüfung auf Echtheit
  • amtlich anerkannte Übersetzung aus Deutschland vom ausländischen Führerschein (Die Übersetzung muss von einem international anerkannten Automobilklub des Ausstellungsstaates oder einer vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmten Stelle gefertigt sein.)
  • Personalausweis/ Reisepass/ Aufenthaltstitel
  • biometrisches Passbild
  • einen Sehtest für die Klasse A oder B
  • augenärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 6 der FeV für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E
  • Nachweis Erste Hilfe
  • ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der FeV für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E

Gebühr: 49,00 €
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Es werden nur vollständige Anträge angenommen.

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