Beschreibung der Leistung
Staatsangehörige der Europäischen Union, bzw. Island, Liechtenstein und Norwegen genießen Freizügigkeit. Sie benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum und für den Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel. Sie benötigen auch keine Arbeitserlaubnis.
EU-Bürger/innen, die sich seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, können sich ihr Daueraufenthaltsrecht bescheinigen lassen
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
- gültiger Personalausweis/Pass
- erweiterte Meldebescheinigung
Kosten der Dienstleistung
Für die Ausstellung der Bescheinigung werden Gebühren in Höhe von 10,00 € erhoben.
Rechtsgrundlagen
Freizügigkeitsgesetz/EU
Wo finden Sie uns?
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Fachdienst Sicherheit, Ordnung und Migration
Bereich Migration Aufenthaltsrecht/EU-Recht
Bonatstraße 50
99974 Mühlhausen
So sind wir zu erreichen
Telefon: 03601 801757, 03601 801751
Fax: 03601 801749
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