Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen.
Was ist mitzubringen:
- Antrag
Antragsformular - Nachweis über bestandene Jägerprüfung (alternativ: Jagdschein für das abgelaufene Jagdjahr)
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000,00 Euro für Personenschäden; 50.000,00 Euro für Sachschäden)
- neueres Passbild (nur bei Neuausstellung)
Welche Kosten sind damit verbunden?
- Tagesjagdschein:
45,00 Euro - Jahresjagdschein:
70,00 Euro - Dreijahresjagdschein:
135,00 Euro - Jugendjagdschein:
45,00 Euro