Anmeldung einer Veranstaltung nach dem Versammlungsrecht

Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel (Formular Anmeldung einer Versammlung) oder einen Aufzug (Formular Anmeldung eines Aufzuges mit Auftakt- und Schlusskundgebung) zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.

Der Leiter einer Versammlung bestimmt den Ablauf der Versammlung. Er hat während der Versammlung für Ordnung zu sorgen. Er kann die Versammlung jederzeit unterbrechen oder schließen.

Er kann sich der Hilfe einer angemessenen Zahl ehrenamtlicher Ordner (Formular Ordnerliste) bedienen. Die Verwendung von Ordnern bedarf der polizeilichen Genehmigung. Diese ist bei der Anmeldung zu beantragen. Die Ordner dürfen keine Waffen oder sonstigen Gegenstände mit sich führen. Sie müssen volljährig sein und ausschließlich durch weiße Armbinden, die nur die Bezeichnung "Ordner" tragen dürfen, kenntlich sein.

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