Ein Ausländer, der nicht EU-Bürger ist, kann eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG beantragen. Sie ist im Bundesgebiet der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt.
Mit dem Aufenthaltstitel kann sich der Inhaber in einem anderen EU-Staat zum Zwecke der Erwerbstätigkeit und zum Zwecke des Studiums oder der Ausbildung niederlassen.
Dies gilt nicht für das Vereinigte Königreich, Irland oder Dänemark.
Die Erteilung der Erlaubnis ist ausgeschlossen bei
- Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen (Flüchtlinge ect.)
- Aufenthaltstiteln zum Studium oder zur Berufsausbildung
- Aufenthaltstiteln vorübergehender Natur (Spezialitätenköche ect.)
Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- mind. 5 jähriger Aufenthalt mit einem Aufenthaltstitel
- gesicherter Lebensunterhalt durch feste regelmäßige Einkünfte einschließlich Nachweis ausreichender Altersvorsorge sowie einer ausreichenden Kranken- und Pflegeversicherung
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- ausreichender Wohnraum
Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:
- Antrag
Formular - gültiger Pass
- 1 biometrisches Lichtbild
- Renten- oder Versicherungsnachweis (60 Monate Pflichtbeträge oder vergleichbare freiwillige Leistungen)
- Wohnraumbescheinigung
Formular - Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts Arbeitgeberbescheinigung (Formular) und Arbeitsvertrag
- Auskunft in Steuersachen (Finanzamt)
- Nachweis über den erfolgreichen Besuch eines Integrationskurses bzw. andere entsprechende Nachweise
Gebühren:
85,00 Euro