Der Ehegatte eines Ausländers kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn
- beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben
- der Ehegatte sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann
und wenn der Ausländer eine
- Niederlassungserlaubnis
- Daueraufenthalt-EG
- Aufenthaltserlaubnis
besitzt.
Ausnahmen von vorstehenden Regelungen sind möglich. Hierzu beraten Sie die Mitarbeiter der Ausländerbehörde.
Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:
- Antrag
Formular - Meldebestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes
- Pass
- Passfoto (biometrisch)
- Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Nachweis über Sprachkenntnisse (mind. Stufe "A1" GER)
- Mietvertrag
- Einkommensnachweise
Arbeitgeberbescheinigung (Formular) und Arbeitsvertrag - Die gemeinsame Vorsprache beider Ehegatten ist erforderlich.
Hinweis:
Alle ausländischen Urkunden sollten möglichst übersetzt und legalisiert oder mit Apostille vorgelegt werden.
Gebühren:
- 50,00 bis 60,00 Euro für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- 15,00 bis 30,00 Euro für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnisa