Wer gewerbsmäßíg als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter tätig werden will bedarf einer vorherigen Erlaubnis.
Ausnahmen hierzu
siehe § 34 c Abs. 5 GewO
Was müssen Sie mitbringen?
- Antrag (vollständig ausgefüllt)
Formular (für natürliche und juristische Personen) - Personalausweis, ggf. Vollmacht (bei Ausländern: Reisepass und Meldebestätigung)
- bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG etc.) oder sonstigen im Handelsregister eingetragenen Rechtsformen (z.B e.K.) einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister
- Quittung über Beantragung Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Hinweis:
Das Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Der Versand erfolgt direkt an das Gewerbeamt. - Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
- Auszug aus dem Insolvenzregister vom zuständigen Amtsgericht (§ 26 Abs. 2 InSO)
- Versicherungsbestätigung (nur bei Wohnimmobilienverwalter)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgericht (§ 882 b ZPO) Amtsgericht Meiningen - Beantragung online unter www.vollstreckungsportal.de
Kosten:
Die Gebühr wird nach Verwaltungsaufwand berechnet.