Fachdienst Straßenverkehr - Fahrerlaubniswesen
Rückwirkend zum 1. Januar 2011 trat am 1. April 2011 das von der Bundesregierung beschlossene Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen in Kraft.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen für folgende Angebote:
Diese Leistungen können für Kinder und Jugendlichen aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, beantragt werden.
Entsprechende Anträge sind beim Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Soziales - Bereich Bildung und Teilhabe zu stellen.
Besucheranschrift:
Brunnenstraße 94
99974 Mühlhausen
Der Staat entlastet mit der Zahlung von Wohngeld einkommensschwache Haushalte bei der Aufbringung von Kosten für das Wohnen. Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt und wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Wohngeld gibt es
Wer Wohngeld in Anspruch nehmen kann und wenn ja, in welcher Höhe, das hängt von drei Faktoren ab:
Wohngeld kann nur erhalten, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen nachweist.
Entsprechende Formulare und Hinweisblätter erhalten Sie hier...
Auch Eigentümer von Häusern oder Eigentumswohnungen können Wohngeld beantragen. Bei der aktuellen Wohngeldreform 2016 wurden insbesondere auch die Pauschalbeträge für die kalten Betriebskosten und Instandhaltung erhöht. Dadurch werden vor allem viele Hausbesitzer, die keine Kredite für das Haus mehr abzuzahlen haben erstmals oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld haben.
So genannte Transferleistungsempfänger haben keinen Anspruch auf Wohngeld.
Dies sind insbesondere:
Empfänger von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld und Sozialhilfe sowie Empfänger aufgrund der Kriegsopferfürsorge, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Lassen Sie sich im Einzelnen zur Antrags- und Anspruchsberechtigung in Ihrer Wohngeldstelle beraten.
Wer nähere Informationen zum Wohngeld sucht oder prüfen will, ob sich ein Wohngeldantrag für den eigenen Haushalt lohnen könnte, findet weitere Erläuterungen unter nachfolgendem Link im Internet: www.bmub.bund.de
Besucheranschrift:
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Fachdienst Soziales - Wohngeldstelle
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen
Wenden Sie sich in allen Fragen rund um's Wohngeld je nach Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens an unsere Mitarbeiter/innen:
Frau Schmidt
Buchstabenzuordnung: A - E, N, O
Telefon: 03601/802051
Herr Thorwirth
Buchstabenzuordnung: F - J
Telefon: 03601/802339
Frau Stopp
Buchstabenzuordnung: K - M
Telefon: 03601/802126
Herr Herz
Buchstabenzuordnung: S - U
Telefon: 03601/802118
Frau Fahlke
Buchstabenzuordnung: P, Q, R, V - Z
Telefon: 03601/802332
Zusätzlich können Bezieher von Wohngeld bzw. Kinderzuschlag für ihre Kinder auch Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
Im Einzelnen kommen hierbei folgende Leistungen in Betracht:
Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind unter Vorlage des Wohngeldbescheids bzw. Kinderzuschlagbescheids beim Sozialamt / Bildung und Teilhabe zu beantragen.
Für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren nach § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind in Thüringen seit dem 1. Mai 2008 die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Die Mitarbeiter/innen haben ihren Sitz im Landratsamt, Lindenhof 1 in Mühlhausen.
Besucheranschrift: Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Fachdienst Soziales Schwerbehindertenrecht Dienstgebäude H 001 Lindenhof 1 99974 Mühlhausen |
Postanschrift: Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Fachdienst Soziales Schwerbehindertenrecht Lindenhof 1 99974 Mühlhausen |