Integrationsmaßnahmen - Integrationskurse
Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland wird gefördert und gefordert.
Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurse) unterstützt. Ziel des Integrationskurses ist, den Ausländern die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln.
Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?
Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten und denen erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Zweck des Familiennachzugs oder aus humanitären Gründen erteilt wird.
Darüber hinaus können im Rahmen verfügbarer Kursplätze auch Ausländer ohne Teilnahmeanspruch zugelassen werden. Die Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der Ausländerbehörde oder beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Weitere Informationen finden Sie unter www.integration-in-deutschland.de.
Wer muss an einem Integrationskurs teilnehmen?
Ausländer, die einen Anspruch auf Teilnahme haben und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können, haben eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Hierüber erhalten sie eine Mitteilung von der Ausländerbehörde.
Im Unstrut-Hainich-Kreis führen folgende Träger Integrationskurse durch:
- Volkhochschule Unstrut-Hainich-Kreis
Wahlstraße 49
99974 Mühlhausen
Internet: www.vhs-uh.de - Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH
Schimmelbuschstraße 55
40699 Erkrath
Internet: www.bfw.de - F + U Thüringen gGmbH
Mainzer Straße 23/24
99089 Erfurt
Internet: www.fuu.de - Bildungszentrum Handel/Gewerbe/Freie Berufe e. V.
Bei der Breitsülze 20 c
99974 Mühlhausen
Internet: www.bz-muehlhausen.de - Sprache und Bildung GmbH
Alter Blobach 49
99974 Mühlhausen
Badeweg 7a
99947 Bad Langensalza
Internet: www.sprache-und-bildung.de