Allgemeine Informationen zum Aufenthaltsrecht
Das Zuwanderungsgesetz regelt u. a. den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern.
Das Aufenthaltsgesetz sieht für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland folgende Aufenthaltstitel vor.
- das Visum
- Für einen befristeten Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis
- Für einen unbefristeten Aufenthalt eine Niederlassungserlaubnis
- die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Während Ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet sollten Sie auf die Gültigkeit Ihres Passes sowie Ihrer Aufenthaltserlaubnis achten.
Für eine persönliche Beratung stehen Ihnen die Ansprechpartner der Ausländerbehörde während der Öffnungszeiten der Behörde gerne zur Verfügung.
Darüberhinaus können Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten Gesprächstermine vereinbaren.
Weitere Informationen zum Aufenthaltsrecht erhalten Sie im Internet unter: