Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

Altersbeschränkung

1. Waffenrechtliche Erlaubnisse können nur für Personen ausgestellt werden, die das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Ausnahme ab vollendeten 18. Lebensjahr:

  • Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6mm lfB (.22.l.r.)
  • Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12

2. Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen bei der Beantragung der erstmaligen Erlaubnis auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen.

Ausnahme:

Dies gilt nicht für den Erwerb und Besitz von

  • Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6mm lfB (.22.l.r)
  • Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12

Sachkunde

Die Sachkunde gilt als nachgewiesen, wenn der Antragsteller eine entsprechende Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes vorlegt.

Bedürfnis

Ein Bedürfnis wird anerkannt, wenn der Antragsteller durch Vorlage einer Bescheinigung eines Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes folgende Voraussetzungen glaubhaft macht:

  • Regelmäßige Ausübung des Schießsports seit mindestens zwölf Monaten
    (Regelmäßigkeit: innerhalb 1 Jahres mindestens 18 mal an Schießübungen teilgenommen, bezogen auf die beantragte Waffe)
  • Die zu erwerbende Waffe ist für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes erforderlich.

Was ist bei einem Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis vorzulegen?

  • Antrag
    Antragsformular-WBK grün
    Antragsformular-WBK gelb
  • Bescheinigung über Sachkunde
  • Bescheinigung des Bedürfnisses
  • Personalausweis / Reisepass
  • gegebenenfalls Gutachten über persönliche Eignung des Antragstellers (siehe Altersbeschränkung)

Welche Kosten sind damit verbunden?

Ausstellung einer WBK grün:

40,90 Euro
Munitionserwerbsberechtigung:
25,56 Europro Berechtigung
Eintragung einer Erwerbsberechtigung in WBK grün:
40,90 Euro
Ausstellung einer WBK gelb:
56,24 Euro

Zu beachtende Fristen:

  • Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe aufgrund einer Erlaubnis in WBK grün binnen zwei Wochen nach Erwerb.
    Kosten: 12,78 Euro Formular
  • Antrag auf Eintragung einer erworbenen Schusswaffe aufgrund einer unbefristeten Erlaubnis (WBK gelb) binnen zwei Wochen nach Erwerb.
    Kosten: 12,78 Euro Formular

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Welche Dokumente werden benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I  (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichentafeln
  • ggf. Verwertungsnachweis

 

Hinweis:

Haben Sie ein Fahrzeug nach dem 01.01.2015 angemeldet, können Sie dieses ggf. per Internet außerbetriebsetzen bzw. abmelden. Benutzen Sie dazu bitte unser Onlineportal.

Technikänderung

Welche Dokumente werden benötigt:

  • Bericht des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ggf. Betriebserlaubnis)
  • Hauptuntersuchungsnachweis (ggf. Prüfbuch)
  • Haftpflichtversicherungsbestätigung in Form der 7stelligen elektronischen Versicherungs-Bestätigungs-Nummer - eVB bei Änderung der Leistung

Namensänderung

Welche Dokumente werden benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ggf. Betriebserlaubnis)
  • Hauptuntersuchungsnachweis (ggf. Prüfbuch)

Zusätzlich muss vorgelegt werden:

bei Zulassungen auf Privatpersonen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1/4 Jahr)
    kommt Vertretung, dann Vollmacht und Ausweis von der Person, auf die zugelassen wird


bei Zulassungen auf juristische Personen (GmbH, AG usw.):

  • Kaopie der Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht vom Geschäftsführer

bei Zulassungen auf Einzelfirmen (natürliche Personen):

  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1/4 Jahr)
    kommt eine Vertretung, dann Vollmacht und Personalausweis von einer Person, die eingetragen wird
  • es kann nur eine natürliche Person eingetragen werden

bei Zulassungen auf Personengesellschaften (GbR):

  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Gesellschaftervertrag
  • alle Personalausweise
    kommt eine Vertretung, dann Vollmacht und Personalausweise
  • Einverständniserklärung der anderen Gesellschafter zur Benennung einer natürlichen Person, welche als Halter eingetragen wird
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