Technologie

Die Erschließung der Adressen über das Bundes- und Landesförderprogramm erfolgt mittels Glasfasertechnologie. Bei dem Ausbaukonzept FTTB - „fiber to the building“ werden die Glasfaserleitungen direkt bis zum Gebäude verlegt. Die Datenübertragung (Internet und Telefon) erfolgt mittels Lichtsignalen, das Glasfaserkabel dient dabei als Lichtwellenleiter. Damit stehen den Nutzern zukünftig Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 1 GBit/s symmetrisch zur Verfügung.

Für die Passive Infrastruktur wird das Materialkonzept des Bundes wird angewendet. Jede Wohneinheit wird mit 4 Fasern erschlossen. Zusätzlich werden 2 Fasern pro Gebäude verlegt. Der Hausübergabepunkt befindet sich vorzugsweise im Keller bzw. Erdgeschoss des Gebäudes. Der Hausübergabepunkt dient dabei auch als Messzugang.

Mit Beginn der Genehmigungsplanung werden die Grundstückseigentümer über den geplanten Glasfaserausbau informiert. Zusätzlich werden in den Gemeinden Einwohnerversammlungen einberufen, um das Projekt vorzustellen. Für den Glasfaserausbau bis zum Gebäude ist die schriftliche Einverständniserklärung des Hauseigentümers zwingend erforderlich. Nur bei rechtzeitiger Beauftragung wird der Glasfaseranschluss kostenfrei hergestellt.

Der Netzausbau erfolgt anbieterneutral und für die Nutzung durch andere Anbieter geeignet. Das Ausbauunternehmen gewährt allen nachfragenden Unternehmen einen offenen Zugang auf Vorleistungsebene im Einklang mit §7 NGA-Rahmenregelung und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau. Die Überwachung des diskriminierungsfreien Netzzugangs obliegt der BundesNetzAgentur.

Eigenwirtschaftlicher Ausbau

Im Rahmen der Markterkundung im Jahr 2016 kündigte ein Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftliche Ausbauabsichten an. In ausgewiesenen (Teil-)Gebieten folgender Gemeinden und Städte strebt der Anbieter die Versorgung der Anschlussteilnehmer mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream bis Oktober 2019 an:

  • Bad Langensalza
  • Großengottern
  • Klettstedt
  • Rodeberg
  • Bad Tennstedt
  • Haussömmern
  • Kutzleben
  • Schönstedt
  • Ballhausen
  • Heroldishausen
  • Menteroda
  • Urleben
  • Bruchstedt
  • Hornsömmern
  • Mittelsömmern
  • Weberstedt
  • Dünwald
  • Kirchheilingen
  • Mülverstedt
 

 

Ein Einsatz staatlicher Fördermittel ist in diesen Gebieten nicht mehr möglich, da sie im Sinne der Bundesförderrichtlinie als versorgt gelten und keine „weißen NGA-Flecken" darstellen. Aus diesem Grund wurden sie in der Ausbauplanung im Rahmen des Förderprogramms nicht weiter berücksichtigt.

 

 

Anschluss der Bildungseinrichtungen

Im Verlauf der Projektrealisierung überarbeitete das BMVI den Leitfaden zur Umsetzung der Förderrichtlinie hinsichtlich der Aufgreifschwelle von Schulen (Version 6 vom 14.07.2017, Kap. 4.5). Eine Schule bzw. Bildungseinrichtung ist im Sinne der Breitbandrichtlinie nur dann als versorgt anzusehen, wenn neben der Schulverwaltung jeder Klasse dauerhaft eine Datenversorgungsrate von 30 Mbit/s zur Verfügung stehen kann. Die atene KOM GmbH bestätigte die Förderfähigkeit für insgesamt 53 Schulen/ Bildungseinrichtungen an 60 Standorten im Unstrut-Hainich-Kreis:

Staatliche Grundschulen (SGS):

  • Daltonschule - SGS "Unstruttal"
  • SGS Anrode
  • SGS Brückenschule Aschara
  • Sebastian-Kneipp-Schule Bad Tennstedt SGS
  • SGS Forstbergschule
  • SGS Großengottern
  • SGS Christoph-Wilhelm-Hufeland-Schule
  • SGS Dünwaldschule
  • SGS Margaretenschule
  • SGS Martinischule
  • SGS Nikolaischule
  • SGS Schlotheim
  • SGS Schönstedt
  • SGS "Sonnenhof"
  • SGS Sophienschule
  • SGS Albert-Schweitzer
  • SGS Vogteischule

 

Staatliche Regelschulen (SRS):

  • SRS Unstruttal
  • SRS am Forstberg
  • SRS "Thomas-Müntzer"
  • SRS "Wiebeckschule"
  • SRS Petrischule
  • SRS Langula
  • SRS "Am Nationalpark Hainich"
  • SRS Novalisschule
  • SRS Schlotheim

 

Gymnasien:

  • Salza-Gymnasium
  • Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium
  • Tilesius-Gymnasium Mühlhausen
  • Seiler-Gymnasium Schlotheim

 

Berufliche Schulen:

  • Berufliche Schulen des Unstrut-Hainich-Kreises „Johann-August-Röbling“

 

Förderschulen:

  • Staatliches regionales Förderzentrum "An der Salza“
  • Pestalozzischule Staatliches regionales Förderzentrum

 

Staatliche Gemeinschaftsschulen:

  • Staatliche Gemeinschaftsschule Brückenschule Aschara
  • Staatliche Gemeinschaftsschule Dünwald
  • Staatliche Gemeinschaftsschule Menteroda

 

Schulen in freier Trägerschaft:

  • Evangelische Grundschule Bad Langensalza
  • THEPRA Grundschule Bad Langensalza
  • THEPRA Grundschule Kirchheilingen
  • THEPRA Grundschule Weinbergen
  • THEPRA Förderzentrum "Am Fernebach"
  • Evangelisches Schulzentrum, Grundschule
  • Evangelisches Schulzentrum, Regelschule
  • Evangelisches Schulzentrum, Gymnasium
  • Förderschule Janusz Korczak (Mühlhausen)
  • Gemeinschaftsschule Janusz Korczak (Mühlhausen, Schillerweg)
  • Gemeinschaftsschule Janusz Korczak (Mühlhausen, Treffurter Weg)

 

weitere Bildungseinrichtungen:

  • Volkshochschule Unstrut-Hainich-Kreis
  • Bildungszentrum Handel/ Gewerbe/ Freie Berufe e. V.
  • Förderberufsschule der KAB gGmbH
  • Ludwig Fresenius Schulen
  • IB Internationaler Bund
  • VHS Bildungswerk in Thüringen GmbH WBZ Mühlhausen

Ausbaugebiete

ausbaugebiete Quelle: PricewaterhouseCoopers AG, 26.02.2018

 

Das beantragte Ausbaugebiet umfasst insgesamt 1.500 unterversorgte Haushalte, 89 unterversorgte Gewerbe und institutionelle Nachfrager sowie 60 Schulstandorte.   

In 13 dieser Gemeinden und Städte sollen Privat- und Geschäftskunden sowie gegebenenfalls öffentliche Nachfrager erschlossen werden. In 8 weiteren Kommunen werden mit Hilfe des Bundes- und Landesförderprogrammes einzelne Bildungseinrichtungen Zugang zu einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur erhalten.

Im Projektverlauf erfolgte eine Präzisierung der Ausbaugebiete. Dabei wurden weitere 290 förderfähige Adressen identifiziert, an denen ebenfalls ein Breitbandausbau erfolgen wird. Durch Nachmeldungen der Telekommunikationsunternehmen entfielen einzelne Adressen in bereits ausreichend versorgten Gebieten.

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