![]() |
![]() |
Zum Wappen
Das Wappen berücksichtigt die verschiedenen historischen Zugehörigkeiten der ehemaligen Herrschaftsgebiete.
Schwarzer Adler und die Mühlsteine:
Die ehemals Freie Reichsstadt Mühlhausen mit den dazugehörigen Gemeinden wird damit repräsentiert
Rot gestreifter Löwe:
Zur ehemaligen Landgrafschaft Thüringen gehörende Gemeinden werden symbolisiert.
Mainzer Rad:
Das ehemals zum Kurfürstentum Mainz gehörende Eichsfeld findet hier seinen Ausdruck.
Zwölfendiges Geweih:
Die ehemals zum Schwarzburgischen Fürstentum gehörenden Gemeinden werden damit vertreten.
Die Verwendung des Kreiswappens oder der Kreisflagge bedarf gemäß der Satzung über der Verwendung des Wappens und der Flagge des Unstrut-Hainich-Kreises einer Erlaubnis durch den Landrat.
Die Satzung über die Verwendung des Wappens und der Flagge des Unstrut-Hainich-Kreises finden Sie unter KREISRECHT in der Kategorie SATZUNGEN ALLGEMEINE VERWALTUNG, RECHNUNGSPRÜFUNG.
Entsprechende Anträge sind zu richten an:
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Büro des Landrates
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen