Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde

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Die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde werden durch nachfolgend genannte Mitarbeiter wahrgenommen:

Frau Halle - Teamleiterin
03601 802710

  • Überwachung von Schutzgebieten aller Kategorien (außer Baum-Naturdenkmale und gesetzlich geschützte Biotope)
  • Landschaftsplanung
  • Betreuung ehrenamtlicher Naturschutz (Naturschutzbeirat, Naturschutzbeauftragte)

 

Frau Ritter
03601 802711

  • Vorhabenbegleitung / naturschutzrechtliche Eingriffsregelung z. B. in Baugenehmigungs- und Bauleitplanverfahren

 

Herr Braunsdorf
03601 802797

  • Informationen zur Landschaftspflege und den entsprechenden Förderprogrammen (KULAP, NALAP)
  • Fragen und Genehmigungen zu gesetzlich geschützten Biotopen (außerhalb von anderen Schutzgebieten)
  • Vorhabenbegleitung / naturschutzrechtliche Eingriffsregelung z. B. in wasserrechtlichen Verfahren

 

Frau Bilkenroth
03601 802713

  • Überwachung internationaler (handelsrelevanten) Artenschutz
    Vermarktungsgenehmigungen (CITES), Ausnahmen Kennzeichnungspflicht usw.
  • Artenschutz im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren nach Immissionsschutzrecht (Windkraftanlagen)
  • Betreuung Amphibienwanderung

 

Herr Hubert
03601 802722

  • Schutzgebiete / -objekte (Alleenschutz, Baum-Naturdenkmale, Wald-NSG)
  • Baumschutz (Anträge auf Baumfällungen)
  • Ansprechpartner Biberschutz

 

Frau Tanz
03601 802714

  • Heimischer Artenschutz
  • Invasive Arten
  • Auskünfte zu in der Behörde vorhandenen Naturschutzfachdaten aus dem Fachinformationssystem
  • Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht
  • Vorhabenbegleitung / naturschutzrechtliche Eingriffsregelung z. B. in bergrechtlichen Verfahren
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