Gemäß Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) vom 16.07.2008, veröffentlicht im GVBl. Nr. 8/2008 S. 233 vom 29.07.2008, erhebt der Unstrut-Hainich-Kreis für die Inanspruchnahme der Leistungen im Rettungsdienst Benutzungsentgelte. Die Höhe der Benutzungsentgelte werden zwischen den Kostenträgern (Krankenkassen) und dem Nordthüringer Zweckverbandes Rettungsdienst vereinbart.
Gemäß der Vereinbarung über die Durchführung und Bezahlung der Leistungen im Rettungsdienst gelten ab dem 01.03.2022 bis 28.02.2023 folgende Tarife:
- Krankentransportwagen (KTW)
140,47 EUR - Rettungstransportwagen (RTW)
485,47 EUR - Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
336,83 EUR
Die Abrechnung und Rechnungslegung erfolgt im Auftrag des Unstrut-Hainich-Kreises durch die Abrechnungsstelle des Rettungsdienstzweckverbandes Nordhausen mit Sitz in Nordhausen. Die Rechnungslegung ergeht an die Krankenkasse desjenigen, der die Rettungsdienstleistung in Anspruch genommen hat. Privat versicherte Personen erhalten die Rechnung direkt zugestellt. Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer der Ersatzkrankenkassen versichert sind, tragen einen Eigenanteil in der zur Zeit geltenden Höhe von 10,00 EUR je Transport.