Wer die Heilkunde im Unstrut-Hainich-Kreis ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein, bedarf hierzu einer vorherigen Erlaubnis.
Hierunter zählt jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden von Menschen.
Was muss ich mitbringen?
- Antrag - Formular
- Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern; bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch
jeweils in beglaubigter Kopie! - kurz gefasster tabellarischer Lebenslauf
- ein amtliches Führungszeugnis der Belegart „O“ zur Vorlage bei Behörden (erweitertes Führungszeugnis), welches nicht früher als 3 Monate vor der Vorlage ausgestellt sein darf
- eine Erklärung darüber, ob gegen den Antragsteller ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (siehe Formular)
- eine ärztliche Bescheinigung (berufsbezogene körperliche und geistige Eignung/Tauglichkeit), die nicht früher als 3 Monate vor der Vorlage ausgestellt sein darf
- Meldebescheinigung gem. §18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz
Was ich noch wissen muss!
Die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines Heilpraktikeranwärters im laufenden Erlaubnisverfahren erfolgt beim Gesundheitsamt der Stadt Erfurt.
Welche Kosten sind damit verbunden
- die Gebühr für die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten beim Gesundheitsamt der Stadt Erfurt beträgt 250,00 Euro bis 300,00 Euro.
- Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis beträgt je nach Aufwand zwischen 150,00 Euro und 300,00 Euro.