Motorsportliche Veranstaltungen

Motorsportliche Veranstaltungen (Motorradrennen, Autorennen etc.) außerhalb öffentlicher Straßen oder teilweise außerhalb öffentlicher Straßen sind erlaubnispflichtig.

Rechtsgrundlage:

§ 42 Abs. 3 Nr. 2 Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden vom 18.06.1993

Was muss ich mitbringen?

Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch empfohlen. Dabei erfahren Sie auch, welche Unterlagen für das Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

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