Spielrecht

Das Betreiben einer Spielhalle, die Aufstellung von Geldspielgeräten sowie der Aufstellort (Geeignetheit) unterliegen der Erlaubnispflicht der zuständigen Behörde.

Die gewerbsmäßige Ausübung dieser erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist durch gesetzliche Bestimmungen geregelt.

 

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