WICHTIGER HINWEIS: Derzeit gibt es technische Probleme mit der Nutzung der Internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz).
Wir möchten Sie hiermit bitten, Ihr Anliegen direkt vor Ort in der Zulassungstelle des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis zu klären.
Vereinbaren Sie hierzu, ganz einfach Online, einen Termin.
Ab Februar 2014 wurde auch im Fachdienst Straßenverkehr - Team Kfz-Zulassung das SEPA-Verfahren eingeführt.
Die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer wurde durch das Kombimandat ersetzt.
Ab dem 27.01.2014 ist eine Zulassung nur noch mit IBAN und BIC und dem SEPA-Lastschriftmandat möglich.
Anträge auf Kfz-Steuerbefreiung oder Steuerminderung sind zusätzlich im Zuge des jeweiligen Zulassungsvorganges zu stellen.
Das SEPA-Lastschriftmandat sowie entsprechende Anträge und Merkblätter können Sie sich hier downloaden.
Unsere Dienstleistungen
- Zulassung von neuen und gebrauchten Fahrzeugen
- Umschreibung von Fahrzeugen
- Eintrag technischer Änderungen
- Abmeldung von Fahrzeugen
- Ersatz von Dokumenten und Kennzeichen
- Besondere Kennzeichen:
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- Rote Kennzeichen für Händler und Oldtimer
- Saisonkennzeichen
- H-Kennzeichen für Oldtimer
- Wechselkennzeichen
- Anträge für Kfz-Steuervergünstigung bzw. Steuerbefreiung
- Wechsel der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Verkaufsanzeige für Fahrzeuge
- Fahrzeughalterauskünfte
Welche Dokumente braucht man für ...
Folgende Dokumente sind in der Zulassungsstelle bei unten aufgeführten Vorgängen vorzulegen (gilt für die Zuteilung von amtlichen Kennzeichen, Saisonkennzeichen und H-Kennzeichen):
- Neuzulassung
- Ummeldung innerhalb des Kreises bei zugelassenem Fahrzeug
- Ummeldung innerhalb des Kreises bei abgemeldetem Fahrzeug
- Ummeldung von außerhalb bei zugelassenem Fahrzeug
- Ummeldung von außerhalb bei abgemeldetem Fahrzeug
- Wohnort- bzw. Standortwechsel (Umzug innerhalb des Kreises)
- Namensänderung
- Technikänderung
- Kurzzeitkennzeichen
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges